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Krankenhaus muss Kosten fürs Dolmetschen zahlen

Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein hat auf seiner Website auf ein neues Gerichtsurteil vom Sozialgericht Hamburg am Freitag, 24. März 2017 hingewiesen, dass „die Kosten für Gebärdensprachdolmetschern bei Krankenhausbehandlungen direkt von den Krankenhäusern bezahlt werden müssen und nicht von den Krankenkassen“.

Es gibt einen Rechtsstreit seit 2011 darüber, wer bei der Behandlung von tauben und schwerhörigen Patientinnen und Patienten den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher bezahlen soll. Die Kanzlei Menschen und Rechte, der Tomlein angehört, vertritt eine Gebärdensprachdolmetscherin.

Das Sozialgericht Hamburg hat auch festgestellt, dass „es sich bei den Gebärdensprachdolmetscherkosten um allgemeine Krankenhausleistungen handelt, denn die Leistungen der Gebärdensprachdolmetscher seien vom Krankenhaus veranlasste Leistungen Dritter„.

Tolmein begrüßte die Entscheidung: „Gehörlose Patienten können damit auch im Krankenhaus ohne großen bürokratischen Aufwand Gebärdensprachdolmetscher mitbringen und so eine gute Kommunikation mit den Behandlungsteam sicherstellen.

Das Urteil ist nach der Information von kobinet aber noch nicht rechtskräftig.

Tags: Gebärdensprachdolmetschen, Hamburg, Krankenhaus, Rechtsstreit, Sozialgericht, Tolmein

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