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Verwendung der Wörter „blind“, „stumm“ und „taub“ in Pakistan verboten

Inklusion
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In Pakistan hat das Lahore High Court (LHC) die Verwendung der Wörter andha „blind“, goonga „stumm“, behra „taub“ und langra „lahm“ aus der Verfassung und allen offiziellen Unterlagen verboten.

Von nun an sollen diese Menschen nur noch als „besondere Personen“ bezeichnet werden. Um spezifischer zu sein, werden Blinde dann zum Beispiel bei Bedarf als „sehbehindert“ bezeichnet.

Diese Entscheidung wurde von Oberrichter des LHC Syed Mansoor Ali Shah getroffen, nachdem er eine Petition anhörte, in der der Überbringer behauptete, dass die Verwendung dieser Wörter ungerecht sei, da „besondere Personen“ Teil der Gesellschaft sind.

Der Überbringer der Petition, ein Anwalt namens Asfand Khan Tareen, sagte, es verstoße gegen moralische Werte, „besondere Leute“ weiter mit diesen Wörtern zu bezeichnen. Er bat das Gericht, diese Wörter zu entfernen, damit die Gesellschaft aufhört, diese Wörter zu verwenden.

Tags: Gesetz, Pakistan, Politische Korrektheit, Verfassung

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