Die Deutsche Bahn hat mit dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales entschieden, die 50-km-Regelung zu streichen. Ab
1. September 2011 kann man bundesweit mit
Schwerbehindertenausweis UND dem dazugehörigen Beiblatt mit
Wertmarke (60 € pro Jahr) in allen Nahverkehrszügen der
Deutschen Bahn AG (2. Klasse - RB, RE, IRE), in S-Bahnen und in den
Verkehrsverbünden (Busse, Straßenbahnen, U-Bahne etc.) kostenlos
fahren. ICE und IC bleiben kostenpflichtig.
Pressemitteilung
des Behindertenbeauftragten Hubert Hüppe
Pressemitteilung der Deutschen Bahn
Auf unsere Nachfrage hin erklärt die
DB:
Die Regelung der bundesweiten, kostenfreien Nutzung der
Nahverkehrszüge erstreckt sich ebenfalls auf die anderer
Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Behinderte Menschen, die zusätzlich in Besitz eines
Streckenverzeichnisses sind, können auf den dort eingetragenen
Strecken ab dem 1. September 2011 die zuschlagpflichtigen D-Züge
nicht mehr nutzen.
Artikel aus der SoVD-Zeitung – „Soziales im
Blick“: