So ganz neu ist das Thema zwar nicht, aber Karin Evers-Meyer, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, hat einen neuen Vorstoß in dieser Richtung unternommen. Wenn denn integriert beschult werden soll, welche Bedingungen müssen dann erfüllt sein? Der DGB nennt drei Punkte:
1. Erziehung in Laut- und Gebärdensprache, im Sinne von zweisprachigem Unterricht,
2. DGS und Gehörlosenkunde als Unterrichtsfächer und
3. mindestens 4 hörgeschädigte Kinder pro Klasse.
Diese Forderungen sind mit Sicherheit im Sinne hörgeschädigter Kinder. Insofern kann man die DGB-Stellungnahme nur bejubeln. Allerdings wäre man ja schon froh, wenn diese Forderungen wenigstens in Gehörlosenschulen erfüllt würden. Zweisprachiger Unterricht, Gehörlosenkunde und mindestens 4 hörgeschädigte Kinder zusammen? In der Regelschule? Wo und wie soll das verwirklicht werden? Sind diese Forderungen nicht sehr utopisch?
Wie dem auch sei - auch Utopien sind wichtig! Sie können Denkanstöße geben. Wenn Integration nach den Vorstellungen des DGB realisiert werden kann - wunderbar! Wenn nicht, dann sollte man besser die Finger davon lassen. Oder nach Kompromisslösungen suchen. Auf jeden Fall weiß man, wo es eigentlich längs gehen sollte.

































