Der Landtag in Schleswig-Holstein hat am 5.
September 2007 beschlossen: "Öffentlich-rechtliche
Rundfunkanbieter müssen langfristig alle, bis zum Jahr 2012
die Hälfte ihrer Programmangebote untertitelt oder mit
Gebärdendolmetschern anbieten" (Drucksache
16/1518)
Das bedeutet: Wenn der Rundfunkstaatsvertrag das nächste mal
geändert wird, dann muss eine Untertitelquote aufgenommen
werden. Einziges Problem ist die Länderhoheit, d.h. alle 16
Bundesländer müssten dem Vertrag
zustimmen.
- Am 24. März 2006 wird die Landesregierung aufgefordert (Drucksache 16/658), einen schriftlichen Bericht zum Thema „Barrierefreies Fernsehen“ vorzulegen.
- Am 16. Mai 2006 legt die Landesregierung den Bericht "Barrierefreies Fernsehen" (Drucksache 16/773) vor. Ergebnis: Die Untertitelquote ist zu gering. Dem Staat sind enge Grenzen gesetzt und darf in die Programmautonomie nicht eingreifen.
- Am 8. Februar 2007 schlägt der Landesbehindertenbeauftragte Herr Dr. Ulrich Hase vor, gutachterlich klären zu lassen, ob ein Konflikt zwischen Artikel 3 und Artikel 5 des Grundgesetzes besteht (34. Sitzung Sozialausschuss).
- Am 17. April 2007 beschäftigt sich der wissenschaftliche Dienst mit dieser Frage. Ergebnis: Der Staat darf eingreifen, weil die barrierefreie Ausgestaltung des Fernsehens zum Grundversorgungsauftrag gehört (Umdruck 16/1940).
- Am 5. September 2007 beschliesst der Landtag in Schleswig-Holstein, dass im Rundfunkstaatsvertrag eine Untertitelquote aufgenommen werden muss (Drucksache 16/1518).
Wie geht es jetzt weiter ? Für die Änderung des Rundfunkstaatsvertrages sind die Stimmen aller 16 Bundesländer notwendig. Nachdem die verfassungsrechtliche Frage geklärt werden konnte, müssen jetzt die restlichen 15 Bundesländer überzeugt werden. Außerdem müssen die Regelungen auch für finanzstarke Privatsender gelten wie Sat1 oder RTL. Es steht also noch ein gutes Stück Arbeit bevor.


































