Ein bemerkenswertes Urteil hat das Sozialgericht Reutlingen im
September letzten Jahres gefällt: Die Krankenkasse eines
kleinen hochgradig schwerhörigen Mädchens muss die Kosten
für Gebärden-CDs und -Bücher übernehmen.
Besonders bemerkenswert: Der Richter hat nicht nur nach Aktenlage
geurteilt, er hat sich mit dem 4-jährigen Mädchen und
seinen Eltern unterhalten, Gebärden aus dem Buch vorgemacht,
und das Mädchen hat in Lautsprache "übersetzt". Ein
Richter, der dem Kind gerecht werden will, vor allem aber seiner
Behinderung und seinen speziellen Bedürfnissen! Genau das
schlägt sich in seinem Urteil nieder:
„……erweitert der Einsatz der kindgerechten
Gebärdensprache gerade in der für die Sprachentwicklung
so bedeutsamen Alters- und Entwicklungsstufe die kommunikativen
Möglichkeiten der Klägerin, ergänzt damit auch die
für die Altersstufe so wichtige Aufnahme von grundlegenden
Informationen und fördert damit das Erlernen eines
lebensnotwendigen Grundwissens und die Entwicklung des Denkens..."
Besser als dieser Richter kann man es kaum formulieren.
Falls Sie in einer ähnlichen Situation Argumentationshilfen
brauchen, hier das Urteil:

































