einander verstehen
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Ein bemerkenswertes Urteil hat das Sozialgericht Reutlingen im September letzten Jahres gefällt: Die Krankenkasse eines kleinen hochgradig schwerhörigen Mädchens muss die Kosten für Gebärden-CDs und -Bücher übernehmen. Besonders bemerkenswert: Der Richter hat nicht nur nach Aktenlage geurteilt, er hat sich mit dem 4-jährigen Mädchen und seinen Eltern unterhalten, Gebärden aus dem Buch vorgemacht, und das Mädchen hat in Lautsprache "übersetzt". Ein Richter, der dem Kind gerecht werden will, vor allem aber seiner Behinderung und seinen speziellen Bedürfnissen! Genau das schlägt sich in seinem Urteil nieder: „……erweitert der Einsatz der kindgerechten Gebärdensprache gerade in der für die Sprachentwicklung so bedeutsamen Alters- und Entwicklungsstufe die kommunikativen Möglichkeiten der Klägerin, ergänzt damit auch die für die Altersstufe so wichtige Aufnahme von grundlegenden Informationen und fördert damit das Erlernen eines lebensnotwendigen Grundwissens und die Entwicklung des Denkens..." Besser als dieser Richter kann man es kaum formulieren.

Falls Sie in einer ähnlichen Situation Argumentationshilfen brauchen, hier das Urteil:

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