gehörlose Kinder

Lothar M. Wachter vom Bundeselternverband gehörloser Kinder:
Der Europäische Verband der Eltern hörgeschädigter Kinder – FEPEDA – hat eine „Charta der Elternrechte“ erarbeitet, die von den Eltern hörgeschädigter Kinder in Europa ebenso wie vom Bundeselternverband gehörloser Kinder vertreten wird. Wir halten es für erforderlich, daß diese Charta bei Entscheidungen bezüglich der Erziehung und Bildung gehörloser und hochgradig schwerhöriger Kinder berücksichtigt wird.
Aufbauend auf dieser „Charta der Elternrechte“ hat der Bundeselternverband gehörloser Kinder im vergangenen Monat eine Grundsatzerklärung verabschiedet. Diese hat den Titel „Freie Wahl der Bildungsmethode für gehörlose Kinder“. Dabei geht es uns in erster Linie um „bilingualen Schulunterricht“ für gehörlose und hochgradig schwerhörige Kinder. Es muß künftig möglich sein, daß in jedem Bundesland Deutschlands wenigstens eine Schule ständig und planmäßig „bilingualen Schulunterricht“ anbietet, den alle Eltern dieses Landes wählen können. Die Eltern müssen über dieses Angebot umfassend und objektiv informiert werden.

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