Pressemitteilung des Deutschen Gehörlosen-Bundes e.V. zur schulischen Integration gehörloser und hochgradig schwerhöriger Kinder:
Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, hat Anfang September 2008 den Bildungsbeschluss des SPD-Vorstandes zu inklusiver Bildung als „richtungsweisend“ bezeichnet. Der Deutsche Gehörlosen-Bund begrüßt ausdrücklich die Debatte über die gemeinsame Beschulung behinderter und nichtbehinderter Kinder. Die Chancen dieses Vorstoßes liegen in einem selbstverständlichen Miteinander und gegenseitiger Akzeptanz von Menschen mit und ohne Behinderung. Der Deutsche Gehörlosen-Bund betont jedoch, dass eine integrative Beschulung von Kindern mit Behinderung mit Bedacht umgesetzt werden muss, und dass die individuellen Bedürfnisse jedes einzelnen Schülers in den Vordergrund gestellt werden müssen. Aus Sicht des Deutschen Gehörlosen-Bundes müssen für eine erfolgreiche Integration gehörloser und hochgradig schwerhöriger Kinder in Regelschulen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 1) Erziehung in Laut- und Gebärdensprache, 2) Unterrichtsfächer Deutsche Gebärdensprache und Gehörlosenkunde, 3) mehrere Kinder mit Hörbehinderung in einer Klasse.



































