Haben Gehörlose eigentlich die freie Wahl der Berufsschule, oder können sie gezwungen werden, an einer Berufsschule für Hörgeschädigte den Unterricht zu besuchen? Natürlich brauchen sie in einer "hörenden" Berufsschule Dolmetscher. Aber ist das teurer als der Unterricht an einer Spezialberufsschule, samt Unterbingung im Internat und Fahrtkosten? Und selbst wenn es teurer ist - hat der Azubi nicht die freie Wahl?
Einem gehörlosen Azubi in München wurde der Besuch der Berufsschule in München verweigert. Er soll gezwungen werden, die Berufsschule in Essen zu besuchen. Die Fragwürdigkeit dieser Entscheidung wird besonders deutlich, wenn man bedenkt, dass es sich um eine gehörlose Familie handelt und dass die gehörlosen Brüder erfolgreich die Beerufsschule vor Ort besucht haben.
Lesen Sie den ausführlichen Bericht einer Vertrauten der Familie:
STOPP bei der Berufsschulwahl
Im Herbst 2008 begann für einen jungen Gehörlosen aus München nach dem Fachabiturabschluss die Ausbildung zum Mediengestalter bei einem kleinen Werbeunternehmen.
Allerdings schieden sich bei der Wahl der Berufsschule die Geister. Der Auszubildende und seine Familie wünschten eine integrative Beschulung mit Dolmetschereinsatz an einer Berufsschule im Heimatort München. Das Arbeitsamt stellte sich dagegen und lehnte den Antrag aus Kostengründen ab. Eine Beschulung in der Berufsschule in Essen sei kostengünstiger.
Nach einem langen Briefwechsel und etlichen Telefonaten zwischen Dolmetscher, dem Arbeitsamt und der Firma lag eines Tages die fristlose Kündigung der Firma zwei Monate nach Ausbildungsbeginn auf dem Tisch. Scheinbar kamen zwischen dem Kommunikationsviereck Firma, Dolmetscher, Salo und Auzubildender Missverständnisse auf, die zur Kündigung führten.
Nach zehn Monaten Ausbildungsssuche hat der junge Mann nun wieder eine neue Ausbildungsstelle als Mediengestalter gefunden. Im Herbst 2009 beginnt nun die Ausbildung. Allerdings wehrt sich das Arbeitsamt erneut gegen den Schulbesuch einer hörenden Berufsschule. Aus Kostengründen soll der Gehörlose das Rheinisch-Westfälische Berufskolleg in Essen besuchen. Die Familie hat nun einen Anwalt eingeschaltet.
Aus dem Schreiben der Bundesagentur für Arbeit:
"... Ihrem o.g. Antrag kann leider nicht entsprochen werden.
Auszubildende von Münchner Betrieben, die beim
Berufsschulbesuch auf einen Gebärden-
sprachdolmetscher angewiesen sind, besuchen im Rahmen ihrer dualen
Ausbildung
das Rheinisch-Westfälische Berufskolleg in Essen, sofern dort für
den betreffenden Beruf
eine Blockbeschulung angeboten wird. Ein Berufsschulbesuch an einem
wohnortfremden
Standort stellt keine unzumutbare Härte dar, da er auch bei
nichtbehinderten
Jugendlichen, je nach Wahl des Berufes, erforderlich ist.
Der Berufsschulbesuch in Essen ist kostenfrei.
Ihr gewünschter Beruf Mediengestalter wird in der
Berufsschule des RWB Essen
angeboten. Internatskosten und Fahrtkosten werden übernommen,
soweit sie nicht durch
die Schule oder einen anderen Kostenträger abgedeckt
werden.
Diese Entscheidung beruht auf § 2 Sozialgesetzbuch Neuntes
Buch (SGB IX)
in Verbindung mit §§ 19, 97 ff. Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB
III)...."
Die zwei älteren hörgeschädigten Söhne haben in den letzten
Jahren beide ihre Ausbildung
mit Dolmetschereinsatz an hörenden Berufsschulen vor Ort
erfolgreich abgeschlossen.
Deren Ausbildungsberufe werden auch beim RWB Essen angeboten.
Es stellt sich also die Frage, warum sich das Arbeitsamt dieses Mal
quer stellt
und einem Gehörlosen das Recht auf freie Berufsschulwahl und
auf
integrative Beschulung nimmt. Im Zeitalter des modernen Begriffs
der Integration.


































