Super, das Urteil, das das Bundessozialgericht gestern gefällt hat: Die Krankenkasse muss die Kosten für digitale Hörgeräte in voller Höhe übernehmen (s.u.). Festbeträge sind zwar OK, aber sie "sollen nicht die notwendige Versorgung behindern". Das kann man natürlich auch auf andere Behinderungen übertragen. Gleiches Recht für alle! Zum Nulltarif ist das für die Krankenkassen natürlich nicht zu haben. Sie müssen wohl einige 100.000.000 € einkalkulieren. Sicherlich viel Geld - aber für einen guten Zweck!
Urteil des Bundessozialgerichts: Kassen müssen auch für hochwertige Hilfsmittel zahlen
Kassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen
Kassen müssen auch hochwertige digitale Hörgeräte bezahlen
BSG: Versorgung wichtiger als Festbeträge
Bundessozialgericht - Schwer Hörgeschädigte haben Anspruch auf digitale Hörgeräte



































