Bundesadler

Super, das Urteil, das das Bundessozialgericht gestern gefällt hat: Die Krankenkasse muss die Kosten für digitale Hörgeräte in voller Höhe übernehmen (s.u.). Festbeträge sind zwar OK, aber sie "sollen nicht die notwendige Versorgung behindern". Das kann man natürlich auch auf andere Behinderungen übertragen. Gleiches Recht für alle! Zum Nulltarif ist das für die Krankenkassen natürlich nicht zu haben. Sie müssen wohl einige 100.000.000 € einkalkulieren. Sicherlich viel Geld - aber für einen guten Zweck!

Urteil des Bundessozialgerichts: Kassen müssen auch für hochwertige Hilfsmittel zahlen

Kassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen

Kassen müssen auch hochwertige digitale Hörgeräte bezahlen

BSG: Versorgung wichtiger als Festbeträge

Bundessozialgericht - Schwer Hörgeschädigte haben Anspruch auf digitale Hörgeräte

Dieser Artikel hat noch keine Kommentare.

Kommentar schreiben

Um einen Kommentar zu schreiben, müssen Sie sich zuerst anmelden, über ein Konto von einer dieser Webseiten:

  • AOLhttp://openid.aol.com/username
  • Googlehttps://www.google.com/accounts/o8/id
  • Facebookhttp://www.facebook.com
  • Yahoohttp://yahoo.com/
  • MySpacehttp://www.myspace.com/username
  • MyOpenIdhttp://username.myopenid.com/
  • OpenID direkt http://{your-openid-url}
  • Flickrhttp://flickr.com/
  • Wordpresshttp://username.wordpress.com
  • Blogger.comhttp://username.blogspot.com/
  • Livejournalhttp://username.livejournal.com
  • ClaimIDhttp://claimid.com/username
  • Verisignhttp://username.pip.verisignlabs.com/

Haben Sie überall noch kein Konto? Dann können Sie zum Beispiel eines hier anlegen:

Creative Commons Share-Alike License © jQuery OpenID Plugin