Schon vor zwei Jahren sollte Andreas aus Dresden ein neues Hörgerät bekommen. Ein digitales natürlich. Aber das war so teuer und der Eigenanteil so hoch, dass er jeden Monat ein wenig Geld zurücklegen musste.
Nun hat er von der AOK eine Mitteilung über die volle Kostenübernahme erhalten. Für das neue Oticon SUMO DM zahlt die AOK 1590.- Euro - ohne mit der Wimper zu zucken. Andreas braucht also nicht mehr Widerspruch beim Sozialgericht einzulegen. Ein Hinweis auf das Urteil des Sozialgerichts Hamburg reicht (AZ. S 21 1115/09 vom 11.5.2010)! Wichtig ist natürlich auch die Beurteilung durch den Medizinischen Dienst.
siehe auch "Bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder"


































