DSB

Am Samstag, den 25.9., findet ein Ohr-Symposium des Deutschen Schwerhörigenbunds Landesverband Baden-Württemberg e.V. in Stuttgart statt. Frau Prof. Dr. Aschendorff aus Freiburg referiert um 14 Uhr zum Thema: „Akuter Hörsturz, akuter und chronischer Tinnitus“, Herr Rechtsanwalt Bümmerstede um 16 Uhr über „Das Urteil des Bundessozialgerichts und dessen Auswirkungen auf die Hörgeräteträger“ . Nähere Infos auf www.hoergeschaedigte-bw.de
Nach Auffassung des DSB´s sind folgende Schussfolgerungen aus dem Urteil zu ziehen:

1. Hörgeräteversorgung ist ein unmittelbarer Nachteilsausgleich. Dies bedeutet das Ende der ausreichenden und notwendigen Versorgung - diese gelten nur für den mittelbaren Nachteilsausgleich. Kriterium ist vielmehr die am aktuellen Stand der Technik bestmögliche Versorgung für das Hören im Störgeräusch!
2. Bei hochgradig Hörgeschädigten (> 80 dB in den Frequenzen 500 Hz bis 3000 Hz) Anspruch auf Nachteilsausgleich mit Hörhilfen nach aktuellem Stand der Technik, die das Hören im Störgeräusch eindeutig verbessern.
3. Keine Unterscheidung nach beruflicher oder privater Nutzung (SGB V gilt für alle Situationen). Dies bedeutet, dass alle Betroffenen gleich versorgt werden müssen egal, ob sie berufstätig sind oder nicht.
4. Transparenz auf dem Hörgerätesektor wird angemahnt.
5. Kein Einzelfallurteil (betrifft 125.000 Anspruchsberechtigte)
Konsequenzen:
Verhandlungen im BMG: neue Festbeträge insbesondere für hochgradig Hörgeschädigte notwendig. Aber auch neue Verträge zwischen HGA und Krankenkassen notwendig, da für 365 Euro Festbetrag auch für mittelgradig Betroffene nicht immer ein zuzahlungsfreies Angebot besteht. Digitale Hörgeräte sind keine Luxusversorgung, sie sind heute Standard. Das gleiche gilt für Programme zur Störgeräuschunterdrückung. Damit ist grundsätzlich die Frage nach der Neuregelung der Festbeträge für alle Hörgeräteversorgungen zu stellen.
6. Wir fordern hier auch dringend eine Berücksichtigung des BSG-Urteils in den aktuell laufenden Novellierungen der Heil- und Hilfsmittel-Richtlinien.
7. Das Urteil gilt für alle abgeschlossenen Versorgungen ab dem 17.12.2009.
8. Wir müssen nun die Möglichkeiten des BSG-Urteils nutzen.

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