VdK-Integrationspreis zeichnet Menschen mit Behinderung in
Beschäftigung und Ausbildung in NRW mit Preisen im Gesamtwert von
16.000 Euro aus
Bis zum 18. Juni 2011 können Vorschläge eingereicht
werden
Wer kann Preisträger/-in sein?
Menschen mit Behinderung aus Nordrhein-Westfalen, die sich durch
besondere Leistungen hervorheben: Beschäftigte und Selbständige aus
allen Fachrichtungen und Branchen, Auszubildende, Studierende,
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Werkstätten für behinderte
Menschen.
Welche Kriterien sind ausschlaggebend?
Besondere Leistungen in Beschäftigung oder Ausbildung sowie Aspekte
der Behinderung. Darüber hinaus können weiteres freiwilliges
Engagement am Arbeits-/Ausbildungsplatz und/oder außerhalb von
Ausbildung und Beruf in die Bewertung einfließen.
NOCH gibt es bei den Beispielen für besondere Leistungen keine Gehörlosen oder Schwerhörigen. Höchste Zeit, dass SIE das ändern! ;-)
































