Lichtsignalanlage

Immer mehr Krankenkassen,hauptsächlich die AOK, lehnen die Kostenübernahme von Lichtsignalanlagen ab oder genehmigen nur einen kleinen Teil. Vorerst geschah dies überwiegend in Bayern. Mittlerweile weitet sich diese Problematik auf das gesamte Bundesgebiet aus.

Herr Andreas Kammerbauer, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten -Selbsthilfe und Fachverbände e.V. (DG), braucht von den Gehörlosen, Schwerhörigen und CI - Träger noch mehr Ablehnungsbescheide, um einen besseren Überblick über die Gewährungspraxis zu bekommen.
Ziel ist es, dass die Krankenkassen - wie früher - weiterhin die Kosten für die Lichtsignalanlagen übernehmen.

Deshalb unsere Bitte: schickt a l l e Ablehnungen, auch teilweise genehmigte, (Kopien, Namekann durchgestrichen werden), egal von welcher Krankenkasse, per Post, per Mail oder per Fax an:

Herrn
AndreasKammerbauer
stellvertretender Vorsitzender der DG
H.d. Hochstätte2B
65239 Hochheim
Fax: 06192 – 26289
Email: info@bhsa.de

Bitte leitet diesen Aufruf auch an Freunde und Bekannte weiter!

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