Anerkennung der Gebärdensprache? Ist das nicht schon 2002 geschehen? Richtig: "Die rechtliche Anerkennung der DGS in Deutschland erfolgte 2002 mit dem Behindertengleichstellungsgesetz." (Wikipedia) Der Titel von § 6 macht allerdings deutlich, worum es geht: "Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen". Die Gebärdensprache wird also als Kommunikationshilfe, als Hilfsmittel für Behinderte betrachtet - nicht etwa als eigenständige Sprache einer Minderheit, wie z.B. Dänisch als Sprache der dänischen Minderheit oder Sorbisch als Sprache der sorbischen Minderheit in Deutschland. In vielen anderen Ländern wie z.B. Neuseeland ist die Gebärdensprache ebenfalls als Minderheitensprache ankerkannt, wie die Sprache der Maori-Ureinwohner.
Genau das wünscht sich Serdar Danis auch für die DGS, die Deutsche Gebärdensprache. Mit diesem Ziel hat er auf der Website des Deutschen Bundestags eine ePetition gestartet. Wenn auch Sie meinen, die Anerkennung der DGS als "Kommunikationshilfe" sei nicht genug und die Anerkennung als Minderheitensprache im Grundgesetz wünschen, können Sie die ePetition mit ihrer "Unterschrift" unterstützen:
Petition: Sprache - Deutsche Gebärdensprache als Minderheitensprache vom 11.04.2011

































