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Die Deutsche Bahn hat mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales entschieden, die 50-km-Regelung zu streichen. Ab 1. September 2011 kann man bundesweit mit Schwerbehindertenausweis UND dem dazugehörigen Beiblatt mit Wertmarke (60 € pro Jahr) in allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn AG (2. Klasse - RB, RE, IRE), in S-Bahnen und in den Verkehrsverbünden (Busse, Straßenbahnen, U-Bahne etc.) kostenlos fahren. ICE und IC bleiben kostenpflichtig.

Pressemitteilung des Behindertenbeauftragten Hubert Hüppe

Pressemitteilung der Deutschen Bahn

 Auf unsere Nachfrage hin erklärt die DB:
Die Regelung der bundesweiten, kostenfreien Nutzung der Nahverkehrszüge erstreckt sich ebenfalls auf die anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Behinderte Menschen, die zusätzlich in Besitz eines Streckenverzeichnisses sind, können auf den dort eingetragenen Strecken ab dem 1. September 2011 die zuschlagpflichtigen D-Züge nicht mehr nutzen.

Artikel aus der SoVD-Zeitung – „Soziales im Blick“:

Kommentare

Von: Momme Linke

Datum: 06.08.2011 23:36

ich finde das coool

Von: Frank Heinrich

Datum: 28.08.2011 03:36

Das gilt jetzt aber nur bei Strecken der Deutschen Bahn, oder? Also Strecken anderer Bahnunternehmen wie zum Beispiel Veolia (betreibt die Bayerische Oberland Bahn = BOB und viele andere) sind dann nicht gemeint?

Von: Frank Heinrich

Datum: 28.08.2011 03:41

Das wäre dann auch keine große Leistung der Deutschen Bahn, da das Interesse der DB sich ohnehin den Fernverkehrsstrecken gilt und der Nahverkehr gerne anderen privaten Bahnunternehmen überlassen wird.

Von: Fead

Datum: 05.09.2011 11:30

was ist mit EC?

Von: jepp

Datum: 05.09.2011 12:10

@Fead Du mußt NUR logisch überlegen:

EC = Euro City und Euro City = wie IC! Was hat der EC mit den Nahverkehr zu tun? Natürlich kannste NICHT mit den EC kostenlos fahren, weil der EC NICHT im Nahverkehr fährt.

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