@Thomas
Ich muss zu Deiner Stellungsnahme widersprechen! Es hängt ausschließlich nicht mit Gehörlosengeld zusammen. Mit GL-Geld kann man heutzutage auch kein Dolmi finanzieren! Dies ist nur als Nachteilausgleich aus den früheren Zeiten gedacht, die heute durch die vielen neuen Gesetze (AGG, BGG, UN-BRK etc.)nicht mehr zusammen passen! Insbesondere dem Begriff "Schulpflichtigte Kinder" muss der Staat, Land oder Kommunen auch sicherstellen, dass die Eltern das Recht geben, die Erzieherungs- und Bildungsfrage einzubeziehen! Und die Schule ist ein öffentlicher rechtlichen Träger, was man dann im Gesetz bereits festgelegt ist, dass man mit DGS auch rechtlich gesprochen wird! Wenn es nicht vorhanden ist, muss man ein Dolmi hinzuziehen!
Insbesondere sehe ich starkt kritisch gegenüber dem Gehörlosenverband in NRW, der engagiert für die Betroffenen so gut wie nichts, so dass auch in der politischen Gremiumen auch nichts voran bringen kann! Auch viele GL Vereine in NRW scheinen kaum wahrzunehmen, was wir wirklich in unserem Leben brauchen...