Der 'Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V.' teilt mit:
Eltern, die in der Erziehung und Bildung ihres Kindes auch eine gebärdensprachige Förderung wollen, stoßen nach wie vor und sogar zunehmend auf erhebliche Widerstände bei Behörden. Immer öfter müssen sich Eltern einen Anwalt suchen, der ihnen hilft ihre Rechte durchzusetzen. Das ist eine zusätzliche Belastung für diese Familien.
Um die Familien in dieser Hinsicht etwas zu entlasten, haben
wir bereits auf unserer diesjährigen Tagung im Juni in Duderstadt
eine kostenlose Rechtsberatung angeboten. Viele Eltern haben das
Angebot angenommen. Weil aber noch mehr Familien eine rechtliche
Unterstützung brauchen und jede Familiensituation speziell ist,
möchte der Bundeselternverband ein weiteres Angebot (bei dem uns
die BKK unterstützt) machen:
Wir geben (auf Antrag) 20 Familien einen Zuschuss für eine
rechtliche Erstberatung bei einem Anwalt oder Juristen, den Sie
sich selber aussuchen. Der Anwalt kann Fragen beantworten wie z.B.:
Wie kann ich eine gebärdensprachige Förderung im Kindergarten für
mein Kind durchsetzen? Brauche ich eine Rechtschutzversicherung?
Usw.
Wie erhalten Sie nun Ihren Zuschuss?
Sie müssen Mitglied beim Bundeselternverband sein.
Der Zuschuss ist höchstens 200 Euro je Familie.
Schicken Sie Ihren Antrag per Brief oder Email an:
Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V.
c/o Marliese Latuske, Graf-Konrad-Straße 23, 44339 Dortmund.
Email: latuske-do@web.de
Die Ausgaben für die Beratung weisen Sie durch einen Überweisungsbeleg nach.
Danach überweisen wir den Zuschuss auf Ihr Konto.
WICHTIG: Kontoinhaber, Kontonummer und Bankleitzahl
angeben!
Bitte reichen Sie Ihren Antrag bis spätestens Februar 2012
ein.
Danach ist kein Zuschuss mehr möglich.
































