Das Dredner Sozialgericht hat es festgestellt: Telefonieren ist ein menschliches Grundbedürfnis. Es ging darum, dass die AOK die Kosten für ein Gerät mit Verstärker für eine Schwerhörige nicht zahlen wollte. Nun muss sie wohl - wenn die Berufungsinstanz nicht anders entscheidet.
Konsequenterweise muss dieses Gerichtsurteil auch für Gehörlose gelten. Ein Urteil in Bezug auf das Bildtelefon gibt es ja schon. Aber auch für Telefonvermittlungsdienste müsste dieses Urteil gelten!
Telefonieren
ist ein menschliches Grundbedürfnis
































