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Indien: Steuer auf Hilfsmittel für Behinderte

Politik
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Am 1. Juli führte Indien in allen Bundesstaaten – außer Jammu und Kashmir – eine vierstufige Steuer auf Waren und Dienstleistungen (abgekürzt GST) ein.

Auf viele Basisgüter wird die Steuer nicht erhoben, wie frische Früchte, Gemüse, Getreideprodukte, Mehl, Brot, Fleisch, Eier, Salz, Briefmarken und Druckerzeugnisse wie Bücher und Zeitungen. Diese Produkte sollen billig bleiben, damit alle sie sich leisten können. Doch in dieser Gruppe nichtbesteuerter Waren sind Hilfsgeräte für Behinderte nicht mit enthalten.

Rahul Gandhi (Foto: INC)

Der Vizepräsident der Kongress-Partei und Urenkel von Indiens erstem Premierminister Jawaharlal Nehru, Rahul Gandhi, hat die vom indischen Premierminister Narendra Modi angeführte Regierung stark dafür kritisiert, dass Hilfsmittel wie Rollstühle, Hörgeräte und Blindenschriftpapier mit 5-18% besteuert werden.

„GST auf Hilfsmittel für Behinderte und auch Rollstühle und Blindenschrift-Schreibmaschinen zeigt noch einmal die absolute Gefühllosigkeit dieser Regierung gegenüber unseren am meisten gefährdeten Bürgern. Die Kongress-Partei verlangt die volle Rücknahme der ‚Behindertensteuer‘, die Millionen unserer behinderten Menschen weiterer Not aussetzen wird“, schrieb er auf Twitter.

Daraufhin hielt die Regierung entgegen, dass als Entgegenkommen Hilfsmittel mit lediglich 5% besteuert werden. Die Einsätze und Rohstoffe, die die Hersteller der Güter bezahlen müssen, werden jedoch mit 18% besteuert. Da der endgültige Steuersatz niedriger ist als die Steuer auf Einsätze, können in Indien ansässige Hersteller Rückerstattung verlangen, so eine offizielle Stellungnahme der Regierung.

Die Stellungnahme erklärte: Wenn diese Güter steuerfrei wären, würden gleichwertige Importprodukte weiterhin zollfrei bleiben. Und so würde es die anteilige GST indischen Herstellern schwieriger machen, konkurrenzfähig zu bleiben.

„Tatsächlich wird der 5%ige Steuersatz auf solche Geräte zu einem Doppelsieg führen, für die Benutzer solcher Geräte, die Behinderten, sowie auch für die inländischen Hersteller dieser Güter. Daher bleibt die Ratsversammlung beim 5%igen Steuersatz für diese Artikel“, so die Stellungnahme.

Tags: Indien, Steuer, Steuerrecht

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