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2. Staatenprüfverfahren zur UN-Behindertenrechtskonvention gestartet

Am Freitag, den 21.09.2018, hat das Verbändebündnis der Zivilgesellschaft (Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, die Fachverbände für Menschen mit Behinderung und die Liga Selbstvertretung) mit einer Delegation von acht Personen (Dr. Sigrid Arnade, Martina Heland-Gräf, Andrea Fabris, Joachim Busch, Verena Bentele, Dr. Thorsten Hinz und Daniel Büter vom Deutschen Gehörlosen-Bund e.V.) an der nicht öffentlichen Sitzung im Palais des Nations in Genf teilgenommen, um mit dem UN-Fachausschuss für Menschen mit Behinderungen (UN-Fachausschuss) die „Prüfungsfragen“ für Deutschland zu beraten. Diese Sitzung wurde in Internationale Gebärden und Schriftsprache übersetzt.

Foto: H.- Günter Heiden und EDF

Anfangs hat die Delegation die Redezeit (15 Minuten) genommen und ihr Statement vorgetragen. Eine Information, die besonders für Gehörlose und andere Menschen mit Hörbehinderungen wichtig ist: Es gibt in Deutschland einen Zwei-Klassen-Zugang zu Informationen, weil der private Rundfunk nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet ist. Beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen gab es in den letzten Jahren eine positive Entwicklung. Im privaten Fernsehen sind nur 9-13 % der Sendungen mit Untertiteln versehen. Eine Audiodeskription oder der Einsatz von Gebärdensprache finden nicht statt und sind auch nicht geplant. Auch Kultur- und Freizeitveranstaltungen sind häufig weder baulich noch sprachlich barrierefrei. Die Deutsche Gebärdensprache ist zwar als Sprache in Deutschland anerkannt, jedoch nicht im Sinne der europäischen Charta als Regional- oder Minderheitensprache. Sie wird nicht regelhaft als Fremdsprache in Schulen angeboten und es gibt kaum Lehrer, welche die Deutsche Gebärdensprache ausreichend beherrschen.

Anschließend hat der UN-Fachausschuss viele Fragen an die Delegation gestellt. Davon hat Daniel Büter zwei Fragen über die Situation der modernen Technologie bzw. über technische Lösungen für Gehörlose und angemessene Vorkehrungen, z.B. Untertitel und Gebärdensprachdolmetscher für Studenten an der Universität in Bezug auf die UN-BRK Artikel 9, 11, 21, 24, 29 und 30 beantwortet: Es gibt bei dem Notruf für Gehörlose und andere Menschen mit Hörbehinderungen etwas Positives, nämlich die 24-stündige Verfügbarkeit des Telefonvermittlungsdienstes mit Dolmetschern für Gebärdensprache und Schriftsprache (Video Relay Service (VRS)), und zwar seit dem 01.07.2018. Aber es gibt auch Negatives, vor allem, dass die Bundesregierung bis jetzt noch keine staatliche Notruf-App eingeführt bzw. angeboten hat. Beim Telefonieren müssten die Gehörlose und andere Menschen mit Hörbehinderungen die Grundgebühr (5 Euro monatlich) und zusätzliche Kosten (0,14 oder 0,28 € pro Minute) zur privaten Nutzung der VRS selbst zahlen. Das ist eine deutliche Benachteiligung für uns. Beim Studium werden die Dolmetscher für Gebärdensprache und Schriftsprache an den Universitäten zur Verfügung gestellt. Doch auch das ist problematisch, da die Dolmetscherkosten für den zweiter Studiengang meistens nicht akzeptiert bzw. übernommen wurden.

Das Update und die Vorschläge für die Fragenliste zur 2. Staatsprüfung Deutschlands von einem zivilgesellschaftlichen Verbändebündnis wurden auf der Internetseite des „UN-Fachausschusses“ bereits aufgenommen. Anschließend wurde vom UN-Fachausschuss mit 18 Mitgliedern die Fragenliste („List of issues prior to reporting – LoIPR“) erstellt und veröffentlicht, die die Grundlage für den neuen 2. Staatenbericht sein wird. Die Bundesregierung muss nun auf diese Fragenliste innerhalb eines Jahres antworten und daraus einen Umsetzungsbericht erstellen.

Tags: Deutscher Gehörlosen-Bund e.V., Pressemitteilung, Staatenprüfung, UN, UN-Behindertenrechtskonvention, United Nations

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