Bislang war das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) für Menschen, die auf die Gebärdensprache angewiesen sind, nicht zugänglich. In Zusammenarbeit mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung wurde dies mit der yomma GmbH sowie Gebärdenwerk erstmals mit einer vollständigen Übersetzung mit Gebärdensprachvideos realisiert. Ein wichtiger Meilenstein für die Rechte gebärdensprachiger Menschen.
Die BGG wurde bereits am 2003 eingeführt und somit wurde damit die gesetzliche Grundlage erschaffen, auch die komplette BGG in die Deutsche Gebärdensprache zu übersetzen. Unter der Führung von Jürgen Dusel als Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung übernahmen endlich die Umsetzung dieses Projekts. Als einer der beiden Übersetzer ist Mathias Schäfer für die Realisierung der Videos verantwortlich gewesen. Er und sein Kollege Benedikt Sequeira Gerardo sind selbst taub und staatlich geprüfte Übersetzer. Somit sind sie Experten für eine qualitative Übersetzung der komplexen juristischen Texte für diese spezifische Zielgruppe. „Natürlich haben Benedikt und ich nicht alleine an der Übersetzung gearbeitet, für die fachliche bzw. juristische Expertise haben wir einen Profi mit ins Boot geholt und uns an problematische Stellen von ihm beraten lassen.“, so Schäfer.
Abschnitt 1, Paragraph 6, Absatz 1. Für das Übersetzerteam war es eine besondere Herausforderung, den speziellen Aufbau der juristischen Texte in die Deutsche Gebärdensprache zu übersetzen, da dafür noch keine feste Konventionen existieren. Für Menschen, die auf Gebärdensprache angewiesen sind, ist das BGG jedoch ein sehr wichtiges Werkzeug, um sich auf ihre Rechte berufen zu können. Doch das ist erst mit den Videos für sie vollständig barrierefrei möglich geworden. Auf die Frage, ob die Schönheit der Gebärdensprache durch die trockene Formulierungen juristischer Texte verloren geht, antwortet Schäfer selbstbewusst: „Würden alle Hörende gebärden können, würden sie juristische Texte in Deutscher Gebärdensprache bevorzugen.“
Weiterführende Informationen:
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in die Deutsche Gebärdensprache
Leitfaden für unsere Arbeit nach BITV 2.0