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Unterricht in Gebärdensprache in Gehörlosenschule verweigert

Das Dresdner Sozialgericht lehnte kürzlich den Antrag zweier gehörloser Kinder auf Gebärdensprachdolmetscher*innen in der Schule ab. Forderung basiert auf den UN-Behindertenkonventionen.

Der 12-jährige Luis und die 10-jährige Lilly aus Freital besuchen die Förderschule für hörbehinderte Kinder in Dresden. In Fachkreisen ist seit längerem bekannt, dass die Lehrkräfte dort vorwiegend mit den Kindern sprechen. Je nach Kompetenz streuen Pädagog*innen Gebärdenworte ein. In extra Förderstunden soll dann aufgeholt werden, was im Unterricht nicht vermittelt werden konnte. Die Schule sieht damit ihren Förderauftrag erfüllt.

„Das ist ein Skandal und mir werden die Hände gebunden. Meine Kinder können dem Unterricht nur bruchstückhaft folgen. Meine Tochter hat bei Wettbewerben bereits Preise gewonnen für ihre Gebärdensprachgeschichten. Wenn die Lehrer an der Gehörlosenschule nicht die Deutsche Gebärdensprache können, dann müssen einfach Gebärdensprachdolmetscher eingesetzt werden!“, so der Vater der zwei Betroffenen René Mittländer. Er möchte, dass seine gehörlosen Kinder in vollwertiger Deutscher Gebärdensprache unterrichtet werden.

Gebärdensprache ist die Muttersprache der Kinder und voll verständlich für sie. Deutsch müssen die Kinder schriftlich lernen. Aber ohne eine Erklärung in Gebärdensprache behindert das derzeitige System die Kinder. Nun wurde der Eilantrag der Kinder auf Gebärdensprachdolmetscher beim Sozialgericht in Dresden abgelehnt. Die Familie geht in Beschwerde und hofft auf eine positive Entscheidung beim Landessozialgericht in Chemnitz. Jede weitere Verzögerung bewirkt das Verpassen oder „Halbverstehen“ schulischer Inhalte und damit die Behinderung von Bildungs- und Teilhabechancen für die beiden Kinder.

Eine Elterninitiative macht auf den Sprachmangel für gehörlose Kinder seit vergangenem Jahr mit der Petition „Gebärdensprache umsetzen – Bilingual, bimodal, endlich normal!“ aufmerksam. Eltern in Leipzig und Chemnitz sahen an den dortigen Förderschulen für ihre hörbehinderten Kinder ebenso die Wissensvermittlung gefährdet. Sie klagten für Gebärdensprachdolmetscher*innen und bekamen Recht. Das Sozialgericht Dresden hingegen sieht keinen Grund und keinen Bedarf für Gebärdensprachdolmetscher*innen für die gehörlosen Geschwister in der Dresdner Schule und lehnte ab.

In Sachsen besuchen 293 Kinder mit Hörbehinderung die speziellen Förderschulen mit dem sogenannten Förderschwerpunkt Hören. Der Sächsische Behindertenbeauftragte Stephan Pöhler bestätigt, dass bislang in Sachsen keine Lehrkraft über eine vollständige Gebärdensprachkompetenz für die Unterrichtung gehörloser Kinder verfügt. Jüngst hatte Sachsen erst die Zulassung von Lehrkräften, die Gebärdensprachpädagogen sind, durchgesetzt woraufhin das Schulamt Dresden eine Stellenausschreibung veröffentlichte.

Tags: Bildung, Dresden, Landessozialgericht, Pädagogik, Sozialgericht, Teilhabe

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8 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Donalda Ammons
    20. Juni 2019 22:54

    An act of crime has been committed by the government. It is very close to calling it a linguistic genocide.
    Die Regierung hat eine Straftat begangen. Es ist sehr nahe daran, es einen sprachlichen Völkermord zu nennen

    Antworten
  • Ich persönlich war auch in einer Lernbehinderte Schule hörbehinderte Schule sprachbehinderte Schule hätte man die Gebärdensprache zugelassen hätte man als Kind schon erklären können was zu Hause alles abläuft dass Männer und Frauen in die Wohnung hinein kommen und meine Geschwistern und mich sexuell missbraucht haben für Geld! Hätte ich schon als Kind oder als Jugendliche die Gebärdensprache erlernt hätte ich vielleicht den Lehrern oder die Lehrerin oder erzieren erklären können was da so abläuft das meine Zwillingsschwestern jeden Abend im Ehebett von meinen Eltern sexuell missbraucht geworden sind! Ich finde dass man diese Sprache sehr fördern sollte das man auch selbst als behinderter Mensch erklären kann was zu Hause abläuft weil wenn man das nicht kann wird man nur ausgenutzt von der eigene Familie. Als Kleinkind musste man wenn man nicht speichern konnte zu Hause zwei Kinderzimmer aufräumen Küche aufräumen Elternschlafzimmer sauber machen Wohnzimmer Saubermachen Flur sauber machen in den Alter ungefähr ab dem dritten Lebensjahr! Hätte ich die Möglichkeit gehabt mich mitzuteilen können was dazu Hause abläuft hätte man vielleicht viel früher eingreifen können! Weil viele behinderte Menschen oder gehörlose Menschen würden auch gerne zu Hause gerne missbraucht für den Haushalt für die Einkäufe nicht so direkt für die Einkäufe weil dann könnten ja die Nachbarn oder die Nachbarinnen mitbekommen dass diese Familie ein behindertes Kind zu Hause haben. Bei jedem Umzug musste ich weil ich gehörlos war jedes Mal in einen großen Umzugskarton einsteigen weil es sollten ja die Nachbarn nur die Nachbarin nicht mitbekommen dass meine Mutter das siebte Kind gehörlos ist darum wäre es sehr wichtig dass die Deutsche Gebärdensprache immer für immer genehmigt ist das Kinder auch erklären können was ihnen zu Hause zustoßen oder zugestoßen ist andere Kinder die sprechen können und hören können können sich vielleicht viel besser und wunderbar erklären wenn sie vielleicht auch zu Haus

    Antworten
  • Diese Situation ist schon 50 Jahre alt, die ich kenne, damals in Gehörlosenschule unterrichten die „Gehörlosenschullehrer“ die orale Methoden, die damals die normale Gebärdensprache die wir nutzen verboten war, obwohl die Gebärdensprache (Hausgebärden) unsere Muttersprache der gehörlose Welt, die wir in der Pause nutzen können um uns untereinander verstehen können. Die heutige Gesellschaft die wir im 21. Jahrhundert im Jahr 2019 leben ist die Deutsche Gebärdensprache als vollwertige Sprache voll anerkannt ist. Bis heuie ist so in manche in deutsche Gehörlosenschule nichts passiert, obwohl Gehörlosenschullehrer als Berufstitel verfügbar ist Wozu ist die Name Gehörlosenschullehrer da, die keine oder wenig Deutsche Gebärdensprache beherrschen kann. Logisch ist die Gebärdensprachdolmetscher da – verkehrte Welt.

    Antworten
  • Kerstin Kurztusch
    30. Juni 2019 15:04

    Wir müssen weiter kämpfen, für unsere Kinder, für andere Kinder, bitte gebt nicht auf. Es ist so wichtig das ALLE Menschen das Recht auf Kommunikation haben. wie schon gesagt , es ist IHRE MUTTERSPRACHE, niemand hat das Recht ihnen IHRE Sprache zu nehmen. Wir Menschen, WIR Eltern, WIR Erwachsenen müssen für unsere Kinder kämpfen …..wir sind ihre Lobby.
    Das ist sooooo wichtig.

    Antworten
  • Benjamin Pyke
    1. Juli 2019 20:03

    Das ist ja echt krass, dass sowas noch 2019 passieren kann, und vor allem an einer GEHÖRLOSENSCHULE, wo man eigentlich erwarten würde, dass es allen klar ist, dass gehörlose Kinder Gebärdensprache brauchen, um Zugang zu Bildung zu haben … und dass ein Gericht der Schule recht gibt? Ich bin fassungslos. Wozu gehen Kinder überhaupt in die Schule, wenn sie da nicht lernen können?

    Antworten
  • Dirk Gorgiel
    27. August 2023 17:46

    In Gehörlosenschule DDR 1970er war Gebärdensprache verboten. Das darf nicht sein! Kinder sollen Gebärdensprache benutzen, auch Schrift kennen, viel Vorteile!

    Antworten

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