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Ist das Untertiteln eines Hörbuchs illegal?

Audible will ab 10. September 2019 mithilfe der Spracherkennungssoftware viele seine Hörbücher mit Untertiteln anbieten. Twittersmash berichtet, dass sieben große Verlage am Freitag, 23. August 2019 eine Klage dagegen einreichten, mit der Begründung, dass die angekündigten Untertitel von Hörbücher durch Künstliche Intelligenz gegen das Urheberrecht verstoßen. Audible ist die Tochtergesellschaft von Amazon. Es sollen durch den Dienst „Audible Captions“ Untertitel auf dem Handy oder Tablet ausgegeben werden, die den Wörtern in einem Hörbuch entsprechen.

Sieben große Verlage finden es jedoch nicht gut: Hachette, HarperCollins, Macmillan, Penguin Random House, Simon und Schuster, Chronicle Books und Scholastic. Die barrierefreie Umsetzung verstoßt gegen das Urheberrecht. Die Menschen mit Hörbehinderung können ruhig Bücher kaufen und lesen.

Als Reaktion auf die Klage hat Audible laut Börsenblatt angekündigt, seinen neuen Dienst Captions vorerst nicht für urherberrechtlich geschützte Werke auszurollen. Das Unternehmen will zunächst den Ausgang des Rechtsstreits abwarten, bevor die Untertitelfunktion in den USA verfügbar sein soll.

Deutschlandfunk hat ein Interview mit Rechtanwalt Stefan Ellenberg, der auf Urheber- und Medienrecht spezialisiert ist, geführt. Er erklärte, worum es in bei dieser Klage ging:

„Der Unterscheid zwischen einem normalen E-book und der Wiedergabe über Audible Captions liegt darin, dass der Nutzer sich die Rechte für das E-Book nicht kaufen muss. Also anders als beispielsweise beim Immersion Reading, wo der Nutzer sowohl das Hörbuch als auch das E-Book gekauft hat und sich dann parallel vorlesen lassen oder anhören kann, ist es bei Audible Captions nicht so. Sondern die Textwiedergabe funktioniert über die Spracherkennungs-Software von Amazon. Das sehr zum Unmut der klagenden Verlage, weil der Nutzer natürlich zunächst einmal das E-Book nicht erwerben muss. Das heißt, es gehen Lizenzen verloren. Zum anderen funktioniert die Spracherkennungssoftware von Amazon – genauso wie jede andere Spracherkennungssoftware – noch nicht 100% korrekt. Das heißt, es kommt zu Wiedergabefehlern bei der Anzeige des Textes. In der Klage sind die mit in etwa 6% angegeben.“

Ellenberg erklärte auch weiter, dass die Klage in den USA zunächst mal für die Rechthaber in Deutschland keine Auswirkungen haben wird. „Das liegt daran, dass das Urheberrecht immer schutzlandbezogen ist.“

Audible Deutschland hat auf eine Anfrage des Börsenvereins jedoch erklärt, zunächst einmal Audible Captions in Deutschland nicht einführen zu wollen.

Tags: Amazon, Audible, barrierefrei, Barrierefreiheit, Hörbuch, Klage, Urheberrecht

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