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Sozialministerin Schreyer: „Kein Betroffener soll sich alleingelassen fühlen“

Die Stiftung Anerkennung und Hilfe richtet sich an Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland, beziehungsweise von 1949 bis 1990 in der DDR, in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben. Die im Januar 2017 gestartete Stiftung wird vom Bund, den Ländern und den Kirchen getragen.

Knapp 2.000 Menschen haben sich bisher bei der Bayerischen Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe gemeldet. Ein Jahr, genau bis zum 31.12.2020, bleibt noch Zeit, sich anzumelden und Beratung und Unterstützung zu holen. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat eine Pressemitteilung zu diesem Thema veröffentlicht.

Foto: Kerstin Schreyer

Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer betont: „Mir ist wichtig, dass keiner der Betroffenen das Gefühl hat, er sei allein. Durch die Stiftung Anerkennung und Hilfe erhalten die Menschen persönliche Beratungsangebote und damit einen Ansprechpartner, der ihnen zur Seite steht, ihnen zuhört und ihre Geschichte ernst nimmt. Aber auch finanzielle Unterstützungsleistungen in Höhe von bis zu 14.000 Euro sind möglich.“

Die Stiftung dient der wissenschaftlichen Aufarbeitung, der öffentlichen sowie der individuellen Anerkennung und Hilfe. Betroffene Menschen können sich bei der zentralen Bayerischen Anlauf- und Beratungsstelle melden. Dort werden sie in einem persönlichen Beratungsgespräch bei der Aufarbeitung ihrer leidvollen Geschichte begleitet und bei der Anmeldung für finanzielle Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen unterstützt. Bei Bedarf werden auch aufsuchende Beratungstermine vereinbart.

Die Bayerische Anlauf- und Beratungsstelle erreichen Sie per E-Mail unter: anlaufstelle.stiftung@zbfs.bayern.de. Weitere Informationen finden Sie unter Stiftung Anerkennung und Hilfe.

Tags: Bayern, Stiftung Anerkennung und Hilfe

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