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EUD über die Europäische Agenda 2020 – 2030

In diesem Jahr neigt sich die Europäische Strategie für Menschen mit Behinderungen 2010 – 2020 ihrem Ende zu. Die Europäische Kommission bereitet derzeit eine neue europäische Agenda für die Rechte behinderter Menschen nach 2020 für das nächste Jahrzehnt vor. Die Europäische Union tauber Menschen (EUD) hat die Entwicklungen in Bezug auf die EU-Strategie für Menschen mit Behinderungen für die Zeit nach 2020 genau verfolgt und sich aktiv an verschiedenen Advokat-Aktivitäten beteiligt, um sicherzustellen, dass sie die Perspektiven der gehörlosen Menschen in der EU angemessen berücksichtigt.

Anfang 2020 legt die EUD der Europäischen Kommission eine Evaluierung der EU-Strategie für Menschen mit Behinderungen 2010 – 2020 vor, die auch die Empfehlungen für die nächste Strategie enthält. Später im Februar und März 2020 arbeitete die EUD mit einem Büro von Ádám Kósa, des tauben Mitglieds des Europäischen Parlaments, zusammen und lieferte einen Beitrag zur Resolution des Europäischen Parlaments über die nächste Strategie. Im Sommer nahm die EUD an strategischen Dialogen mit Helena Dalli, der EU-Kommissarin für Gleichstellung, teil und stellte die Prioritäten der EUD für die Strategie vor.

Die EUD empfahl, dies für die Europäische Agenda für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2020 – 2030 sicherzustellen:

  • Alle Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention sowie die Abschließenden Beobachtungen der UN-Behindertenrechtskonvention gegenüber der EU vollständig und sinnvoll umgesetzt werden.
  • In allen EU-Institutionen, allen Generaldirektionen, Agenturen, Einrichtungen und externen EU-Delegationen der Europäischen Kommission sollen Anlaufstellen für Menschen mit Behinderung eingerichtet werden. Der Hauptanlaufpunkt der UN-Behindertenrechtskonvention wird in der EU-Generaldirektion Justiz und Verbraucher unter der direkten Aufsicht der EU-Kommissarin für Gleichstellung angesiedelt.
  • Alle gehörlosen Menschen und Nutzer:innen der Gebärdensprache in der EU haben vollen und sinnvollen Zugang zu Gebärdensprache(n) und Gebärdensprachumgebungen. Die EU sollte alle Mitgliedstaaten dazu drängen, die Gebärdensprachen in den EU-Ländern als Amtssprachen anzuerkennen und ihre Verwendung in verschiedenen Bereichen, z.B. Beschäftigung, Bildung und in allen anderen Lebensbereichen, sicherzustellen.
  • Die Barrierefreiheit von Information und Kommunikation durch nationale Gebärdensprachen für gehörlose Personen wird in gleichem Maße gewährleistet wie Information und Kommunikation durch Lautsprache für hörende Personen.
  • Das EU Access Board wird eingerichtet, um zu überwachen, wie die EU-Gesetzgebung zur Barrierefreiheit in der gesamten EU umgesetzt und durchgeführt wird.
  • Eine horizontale Antidiskriminierungsrichtlinie wird vorgeschlagen und angenommen, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen schützen und die Gleichheit in allen Lebensbereichen, insbesondere in Beschäftigung, Bildung und bei der Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit, gewährleisten soll.
  • Die Erhebung von nach Behinderungsarten disaggregierten Daten und die Verwendung des kurzen Satzes von Behinderungsfragen der Washingtoner Gruppe werden gefördert. Die EU sollte die Führung übernehmen und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auffordern, nach Behinderungsarten disaggregierte Daten zu erheben. Der anhaltende Mangel an nach Behinderungsarten disaggregierten Daten liefert keine Zahlen, die für die Überwachung des spezifischen Ausmaßes von Diskriminierung und Ausgrenzung, dem Menschen mit verschiedenen Behinderungen ausgesetzt sind, unerlässlich sind.
  • Die EU-Agenda für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2020 – 2030 steht in Verbindung mit Erasmus+ 2021 – 2027, dem EU-Green Deal, der EU-Gleichstellungsstrategie, der EU-Kinderrechtsstrategie, der EU-Gleichstellungsstrategie LGTBI+, den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung, der Europäischen Säule der sozialen Rechte und dem Europäischen Semester.
  • Die EU-Fonds sind uneingeschränkt zugänglich und werden zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund von Behinderung und zur Förderung der Gleichstellung eingesetzt.
  • Der gleichberechtigte Zugang zu einer vollständig digitalisierten Welt durch digitale Fortbildung ist gewährleistet. Die Entwicklungen in den Bereichen der Digitalisierung und Automatisierung der künstlichen Intelligenz (KI) müssen den menschenrechtlichen Ansatz im Umgang mit Behinderungen widerspiegeln und die digitale Integration gewährleisten.
  • Das Budget für die Umsetzung der EU-Agenda für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2020 -2030 sowie der entsprechende Überwachungsmechanismus werden festgelegt.
Tags: Behindertenpolitik, EUD, Europäische Union, European Union of the Deaf

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