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Gehörlosengeld und Taubblindengeld in Hessen beschlossen

Der Hessische Landtag hat am 8. Juli 2021 mit dem „Gesetz zur Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen“ die Einführung eines Gehörlosengeldes und eines Taubblindengeldes einstimmig beschlossen. Das Gehörlosengeld wird monatlich eine Höhe 150 Euro haben. Das Taubblindengeld wird das Doppelte des Blindengelds und damit bis zu 1300 Euro betragen.

Im Haushaltsjahr 2021 sind nach den Plänen der schwarz-grünen Landesregierung für diese finanzielle Unterstützung einmalig sechs Millionen Euro eingeplant. Künftig werden dann acht Millionen Euro jährlich für das Gehörlosen- und das Taubblindengeld anfallen.

Rund 4.000 Menschen gelten in Hessen als taub oder taubblind. Der Anspruch auf das Gehörlosengeld in Hessen knüpft jedoch an den Grad der Behinderung von 100. Personen, bei denen ein Grad der Behinderung von 80 oder 90 Prozent festgestellt wurde, haben keinen Anspruch darauf.

Der hessische Sozial- und Integrationsminister Kai Klose hat zum Abschluss der Beratungen über das Sinnesbehindertengeldgesetz auf dessen Bedeutung hingewiesen: „Der Nachweis kann niedrigschwellig mit dem Schwerbehindertenausweis geführt werden. Außerdem dynamisieren wir das Gehörlosengeld. Es passt sich automatisch jeweils dem Zeitpunkt und Umfang des aktuellen Rentenwerts an.“

Der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen sieht jedoch Nachbesserungsbedarf. Als problematisch sieht der VdK an, dass das neue Gesetz den Anspruch auf Landesgehörlosengeld an einen Grad der Behinderung von 100 knüpft und Personen ausgrenzt, bei denen ein Grad der Behinderung von 80 oder 90 Prozent festgestellt werde. Das betrifft häufig Menschen, die nicht von Geburt an gehörlos sind, sondern zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr ihr Gehör verloren haben. Wünschenswert ist für den VdK, dass auch diese Gruppe zu den Berechtigten zählt.

Tags: Gehörlosengeld, Hessen, Landtag, Taubblindengeld

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7 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • … Der Anspruch auf das Gehörlosengeld in Hessen knüpft jedoch an den Grad der Behinderung von 100. Personen, bei denen ein Grad der Behinderung von 80 oder 90 Prozent festgestellt wurde, haben keinen Anspruch darauf. …

    Ich muss minutenlang applaudieren. Meiner Meinung nach ist es goldrichtig. Denn ich kenne die nordrhein-westfälische Leuten, die aber 80 Prozent UND schon Gehörlosengeld bekommen. Sie bestellen Dolmetscher nie. Batterie für Hörgeräte kostet ja nie über 77 €uro. Einmal hat Delegierte auf der Spartung gebärdet – kaum Geld für die Taube eingeführt, sind die Mitglieder geschwunden. Das heißt, alle sind/waren scharf auf das Geld. Der Landesverband arbeitet bis heute immer noch für die tauben Leuten, die aber größtenteils aus dem Verein ausgetreten sind. Natürlich ist das Geld kein einziger Grund.

    Antworten
  • Horst Dressing
    16. Juli 2021 8:41

    Lieber @Missouri -> kognitiv unterste Schublade!

    Hörgeschädigte mit einer Schwerbehinderung von 80 Prozent oder 90 Prozent haben durchaus weit mehr Bedarf wegen Ihrer Schwerbehinderung als nur die Kosten für Hörgerätebatterien!

    Einfach mal Hirn nutzen: Teure Hörgeräte und technische Hilfsmittel, Gebärdensprachkurse etc.!

    Auch mit dem Irrglaube, dass Hörgeschädigte mit einer Schwerbehinderung von 80 Prozent oder 90 Prozent nie einen Dolmi bestellen, befindet Du dich auf dem Holzweg!

    Außerdem Dolmis sind kostenlos für Hörgeschädigte mit 80 Prozent oder 90 Prozent bei Arztbesuchen, dass gleiche gilt bei relevanten privaten Anlässen mit dem privaten Budget!

    Und lieber @Missouri nur zu Deinen Eigentor:

    Wozu brauchst Du Gehörlosengeld? Du benötigst keine Hörgerätebattieren, brauchst keine teuren Hörgeräte und Du bekommst die Dolmis bezahlt für Behörden, Arzt und auch mit dem privaten Budget für relevante private Anlässe. Und beruflich bekommst Du einen Arbeitsassistenz vom Integrationsamt!

    Ich denke, dass ich das der Landesregierung in Hessen vortragen müsste! ^^

    Antworten
  • Es herrscht eine Ungleichbehandlung. Ich bin resthörig, kann nicht telefonieren und ich muss vom Mund ablesen. Es gibt andere Leute, die ähnliche Probleme haben wie ich, nur 80% oder 90% haben. Und sie bekommen Gehörlosengeld nicht. Dann wird es spannend. Sie können natürlich vor Gericht gehen wegen Ungleichheit, soziale Ungerechtigkeit…etc. gerade wenn es um Geld geht. Sie werden auch überlegen, dagegen vorzugehen. Was passiert dann? Bekommen kann diese Personen 100% oder das Gehörlosengeld steht auf der Kippe…. das wäre vorstellbar….ich bin kein Jurist…

    Antworten
  • Horst Dressing
    18. Juli 2021 13:18

    Hallo @Christian – ich bin auch kein Jurist, aber eine Beschwerde oder Einspruch gegen ein Gesetz ist nur möglich vor dem Verfassungsgericht. Und hierzu benötigt man starke & kompetente Partner.

    Der Missstand mit den 80 & 90 Prozent ist nur auf dem politischen Wege mit diplomatischen Mitteln zu eliminieren.

    Hierzu müsste man den Gesetzentwurf kennen und dann mit der VDK, den Landesvergand der gehörlosen in Hessen das Ganze angehen. Das wird in der Regel ein langwieriger Prozess werden welcher sich über Jahre hinziehen wird.

    Antworten
  • Horst dressing
    18. Juli 2021 13:25

    @Christian zu Deiner Frage beim Einspruch beziehungsweise Beschwerde: gehörlose Menschen bekommen per Gesetz das Gehörlosengeld, das ist ein Gesetz und kein Vertrag oder Bewilligungsbescheid mit dem Gehörlosengeld. Und Beschwerde & Einspruch sind nur in Ausnahmefällen vor dem Verfassungsgericht zugelassen.

    Auf dem Punkt eine Beschwerde oder ein Einspruch wird das bisherige Gesetz nicht kippen, darum geht auch nicht, es geht nur darum, das Gesetz anzupassen, so dass auch menschen ab 80 Prozent in den Genuss von Gehörlosengeld in Hessen kommen!

    Antworten
  • ich bin gehörlosen. aus reiskirchen von gießen fragen Gehörlosen Geld ?

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