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Corona-Auszeit für Familien mit einem tauben Familienmitglied?!

Die Corona-Pandemie hat viele Familien stark belastet. Damit sie sich erholen können, ermöglicht das Bundesfamilienministerium Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung einen kostengünstigen Familienurlaub. Die Familien selbst müssen nur etwa zehn Prozent der Übernachtungs- und Verpflegungskosten an die Familienerholungseinrichtung zahlen. Die übrigen rund 90 Prozent übernimmt der Bund.

Welche Familien können die vergünstigte Familienferienzeit in Anspruch nehmen? Es gibt zwei Grundvoraussetzungen: Die Familie hat ihren Hauptwohnsitz in Deutschland. Die Eltern oder Elternteile haben für ihr Kind oder für ihre Kinder einen Anspruch auf Kindergeld. Außerdem müssen die Familien eines der drei Kriterien erfüllen: Bei einem Elternteil liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vor. Die Familie muss mit mindestens einem minderjährigen Kind anreisen. Das Einkommen spielt keine Rolle.

Mehr über Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für Familien finden Sie hier.

Wie geht es dann weiter, wenn alle Bedingungen erfüllt sind? Auf der Deutschlandkarte finden Sie mögliche Unterkünfte für Ihre Corona-Auszeit. Dort können Sie auch direkt eine Buchungsanfrage stellen. Leider sind sehr viele Familienerholungseinrichtungen ausgebucht. Sie erhalten derzeit sehr viele Anfragen. Vielleicht probieren Sie Ihr Glück!

Tags: Bundesfamilienministerium, Corona, Corona-Auszeit, Familie, Förderung, Pandemie, Urlaub

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