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Was möchte die nächste Koalition für taube Menschen tun?

Nach wochenlangen Beratungen haben sich SPD, Grüne und FDP auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Welche Ziele setzen sich die Ampelparteien für Deutschland? Der Mindestlohn wird erhöht, die Schuldenbremse wieder eingehalten, der Kohleausstieg soll vorgezogen und Cannabis legalisiert werden. Und das aktive Wahlalter für die Wahl zum Bundestag soll auf 16 Jahre gesenkt werden.

Was möchte die Ampel-Koalition aber für taube bzw. behinderte Menschen tun? Hier sind die Punkte aus dem Koalitionsvertrag:

Verdolmetschung und Übersetzung von Veranstaltungen und Informationen

Die nächste Regierung möchte baldmöglichst dafür sorgen, dass Pressekonferenzen und öffentliche Veranstaltungen von Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sowie Informationen zu Gesetzen und Verwaltungshandeln in die Deutsche Gebärdensprache übersetzt und untertitelt werden sowie die Angebote in leichter bzw. einfacher Sprache ausgeweitet werden. Dazu soll ein Sprachendienst in einem eigenen Bundeskompetenzzentrum Leichte Sprache/ Gebärdensprache eingerichtet werden.

„Teilhabeausweis“ statt „Schwerbehindertenausweis“

Der Schwerbehindertenausweis soll auf den digitalen Teilhabeausweis umgestellt werden. Die Idee stammt offentsichtlich von der FDP. Am 6. Oktober 2020 hat die liberale Fraktion im Bundestag die Einführung vom digitalen Teilhabeausweis beantragt.

Durch die Digitalisierung vom Ausweis sollen Menschen mit Behinderungen einfacher und unbürokratischer an Informationen sowie ihnen zustehende Leistungen gelangen können. Die Fraktion erklärte damals: „Die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen darf dabei nicht an Grenzen von Nationalstaaten enden. Dies ist derzeit jedoch die Lebensrealität von vielen, insbesondere wenn es um die Mobilität und die Anerkennung von Behinderungen geht. Hierdurch werden Menschen mit Behinderungen unnötig benachteilig. Neben der Umbenennung des Schwerbehindertenausweises in Teilhabeausweises und der schrittweisen Digitalisierung des Ausweises muss sich Deutschland deshalb für die Einführung eines europäischen Teilhabeausweises einsetzen.“

Konsequente und zügigere Umsetzung vom Bundesteilhabegesetz

Die Ampelparteien nehmen die Evaluation des Bundesteilhabegesetzes ernst und wollen, dass es auf allen staatlichen Ebenen und von allen Leistungserbringern konsequent und zügig umgesetzt wird. Übergangslösungen sollen beendet und bürokratische Hemmnisse abgebaut werden. Die nächste Regierung wird Hürden, die einer Etablierung und Nutzung des Persönlichen Budgets entgegenstehen oder z. B. das Wunsch- und Wahlrecht unzulässig einschränken, abbauen.

Assistenzhundegesetz

Für blinde und taubblinde Menschen wird die Ampel-Koalition ein Assistenzhundegesetz schaffen.

Mehr Teilhabe und politische Partizipation

Für mehr Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen an wichtigen Vorhaben auf Bundesebene wird die nächste Regierung unter der Führung von Olaf Scholz (SPD) sorgen. Die Mittel des Partizipationsfonds möchte sie erhöhen und verstetigen. Der Deutsche Gehörlosen-Bund e. V. erhält bisher unter anderem diese finanzielle Förderung.

Reform der Strukturen der Contergan-Stiftung

Die Ampelparteien wollen eine Reform der Strukturen der Contergan-Stiftung prüfen, die den Betroffenen mehr Mitsprache ermöglicht.

Corinna Rüffer, die bündnisgrüne Sprecherin für Behindertenpolitik, erklärte in ihrem Blogartikel vom Mai 2021, dass die contergangeschädigten Menschen sehr häufig den Eindruck haben, dass die Contergan-Stiftung nicht für sie arbeitet, sondern eher gegen sie agiert.

Rüffer weiter: „Wir brauchen endlich eine Conterganstiftung, die besser und transparent arbeitet und die Interessen der Betroffenen wirklich vertritt. Wir brauchen eine Stiftung, in der die Betroffenen stärkere Mitbestimmungsrechte haben und die nicht mehr von der Ministerialverwaltung dominiert wird. Wir haben eine historische Verantwortung gegenüber den contergangeschädigten Menschen. Es ist eine Schande, dass wir ihr nicht gerecht werden.“

Die Reform der Strukturen der Contergan-Stiftung soll daher geprüft werden.

Pflicht zum Abbau von Barrieren im privaten Bereich

Die nächste Regierung möchten in dieser Wahlperiode private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist zum Abbau von Barrieren verpflichten oder, sofern dies nicht möglich oder zumutbar ist, zum Ergreifen angemessener Vorkehrungen. Entsprechende Förderprogramme sollen aufgelegt werden. Die Beratungsarbeit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit soll ausgebaut werden.

Stärkung von Inklusionsunternehmen

Die Ampel-Koalition möchte Inklusionsunternehmen stärken, auch durch formale Privilegierung im Umsatzsteuergesetz. Inklusionsunternehmen sind werteorientierte Wirtschaftsunternehmen, in denen Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt zusammenarbeiten. Sie folgen der Überzeugung, dass Vielfalt ein Gewinn ist. Im Schnitt beschäftigen diese Firmen zwischen 25 und 50 Prozent Mitarbeitskräfte mit Behinderungen.

Mehr Arbeitsmarktintegration

SPD, Grüne und FDP möchten Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen stärker fördern und werden die neu geschaffenen einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber weiterentwickeln und eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe für jene einführen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe wollen sie vollständig zur Unterstützung und Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzen. Die nächtse Regierung möchte alle Förderstrukturen darauf ausrichten, dass Menschen so lange und inklusiv wie möglich am Arbeitsleben teilhaben.

Integrationsamt: Genehmigung nach sechs Wochen

Vollständig an das Integrationsamt übermittelte Anträge gelten nach sechs Wochen ohne Bescheid als genehmigt (Genehmigungsfiktion). Die Genehmigungsfiktion ist eine Rechtsfigur im deutschen Verwaltungsrecht. Entscheidet die zuständige Behörde wie z. B. das Integrationsamt nicht innerhalb einer bestimmten Frist über eine beantragte Genehmigung, so gilt die Genehmigung als erteilt. Anträge müssen aber vollständig übermittelt werden.

Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder

Das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder wird die Ampel-Koalition absichern und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen. Die Ampelparteien bauen das Hilfesystem entsprechend bedarfsgerecht aus. Der Bund beteiligt sich an der Regelfinanzierung. Dies gilt auch für bedarfsgerechte Unterstützung und Zufluchtsräume für männliche Opfer von Partnerschaftsgewalt. Die nächste Koalition möchte die Bedarfe vulnerabler Gruppen wie Frauen mit Behinderung oder geflüchteter Frauen sowie queerer Menschen berücksichtigen. Präventive Täterarbeit möchte sie ausbauen.

Tags: Ampelkoalition, Berlin, Bund, FDP, Grüne, Koalitionsvertrag, Olaf Scholz, Politik, Regierung, SPD

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