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Community: Wie Sie bei Taubenschlag Beiträge schreiben können

Sie möchten gerne einen Beitrag über ein Thema beim Taubenschlag schreiben und veröffentlichen? Sie können hier nicht nur lesen und kommentieren, sondern auch Beiträge veröffentlichen! Wie geht das? Sie melden sich einfach per E-Mail bei uns: community@taubenschlag.de

Wie veröffentliche ich hier Communitybeiträge?

Der Taubenschlag ist seit 1997 eine bekannte Website für Taube und Schwerhörige, aber auch für Hörende. Der Taubenschlag bietet Informationen und Einblicke in die Welt der Hörgeschädigten, die Sie nirgendwo sonst finden.

Um beim Taubenschlag die eigenen Communitybeiträge veröffentlichen zu dürfen, sollen diese interessant sein und müssen thematisch zu unserer Zielgruppe passen. Auf Qualität der Beiträge wird viel Wert gelegt.

Muss ich den Beitrag unter meinem echten Namen veröffentlichen?

Nein. Wollen Sie ein sehr persönliches oder ein schwieriges Thema mit der Community teilen, müssen Sie nicht unter Ihrem richtigen Namen veröffentlichen.

Wie geht es weiter, wenn ich einen Beitrag eingereicht habe?

Wenn Sie uns einen Text schicken, werden wir ihn redigieren und hier veröffentlichen. Wir überlegen uns eine passende Überschrift für Ihren Beitrag. Wir helfen Ihnen also gern, wenn Sie bei diesen Dingen noch nicht so sicher sind.

Bekomme ich für meine Beiträge Geld?

Für die Communitybeiträge gibt es generell keine Honorare. Sollten Sie Journalist*innen sein, die über ein bestimmtes Thema schreiben wollen, dann melden Sie sich gerne mit Ihrem Vorschlag unter info@taubenschlag.de und stellen Sie uns das Thema mit Honorarvorstellung vor.

Wie profitiere ich davon, einen Beitrag beim Taubenschlag zu veröffentlichen?

Mit Ihren Texten bereichern Sie die Gemeinschaft der Menschen mit Hörbehinderung – sie lebt davon, dass wir miteinander Wissen, Ideen und Erfahrungen teilen und diskutieren. Sie können mit spannenden Texten sich und Ihre Expertise vorstellen, sich eine eigene Leserschaft aufbauen, Ihr Netzwerk erweitern und auf Ihre Blogs aufmerksam machen. Lassen Sie sich inspirieren und geben Sie spannende Gedanken weiter!

Welchen Umfang sollen die Texte haben?

Der Umfang der Texte ist stark themenabhängig, sollte sich aber etwa in einem Rahmen von 1.500 bis 10.000 Zeichen abspielen. Lange Texte werden lesbarer, wenn sie mit Zwischenüberschriften strukturiert sind.

Ich habe den Beitrag schon einmal auf meinem Blog veröffentlicht. Wie kennzeichne ich das?

Sollten Sie den von Ihnen beim Taubenschlag veröffentlichten Beitrag schon einmal auf Ihrem eigenen Blog veröffentlicht haben, dann geben Sie das bitte mit einem Satz unter Ihrem Text an. Hier können Sie auch Ihr eigenes Blog verlinken.

Darf ich mein Unternehmen verlinken?

Sollte die Nennung des Unternehmens Relevanz für den Text haben, können Sie das Unternehmen gern verlinken. Community-Beiträge dürfen jedoch nicht werblich sein.

Welche Bilder kann ich verwenden?

Für die Beiträge dürfen ausschließlich lizenzfreie oder Bilder, die Sie selbst geschossen haben, verwendet werden. Sollten Sie keines zur Hand haben oder sich unsicher sein, dann können Sie das Bild weglassen. Wir werden später ein Bild für Ihren Beitrag auswählen.

Lizenzfreie Bilder können Sie etwa in der CC-Suche bei Flickr.com, beiunsplash.com, Pexels oder bei Pixabay finden.

Kann ich ein Video in den Text einbinden?

In die Texte können Youtube-Videos eingebunden werden.

Was passiert mit den Kommentaren unter meinem Beitrag?

Sollte Ihr Beitrag kommentiert werden, bekommen Sie eine Benachrichtigung. So sind Sie immer auf dem Laufenden und können gegebenenfalls darauf reagieren. Auch wir als Redaktion schauen uns die Kommentare an und behalten uns vor, sie zu moderieren, sollte die Notwendigkeit bestehen.

Welche Beiträge werden nicht veröffentlicht?

Beiträge, die werblich sind, können wir nicht in das redaktionelle Angebot aufnehmen. Sollten Sie Interesse an Werbung beim Taubenschlag haben, schreiben Sie am besten eine Mail an werbung@taubenschlag.de. Weiterhin behalten wir uns vor, Texte, die gegen unsere AGB und Netiquette verstoßen, wieder zu entfernen. Das trifft insbesondere Texte, die gegen geltendes Recht verstoßen, beleidigend oder diskriminierend sind oder grob gegen das verstoßen, was uns wichtig ist.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?

Sollten Sie weitere Fragen haben, zum Beispiel, ob ein Thema zum Taubenschlag passt oder weil Sie uns eine Kooperation vorschlagen möchten, dann können Sie uns unter info@taubenschlag.de kontaktieren und wir melden uns dann bei Ihnen zurück.