Lothar M. Wachter vom Bundeselternverband gehörloser
Kinder:
Der Europäische Verband der Eltern hörgeschädigter Kinder
– FEPEDA – hat eine „Charta der
Elternrechte“ erarbeitet, die von den Eltern hörgeschädigter
Kinder in Europa ebenso wie vom Bundeselternverband gehörloser
Kinder vertreten wird. Wir halten es für erforderlich, daß diese
Charta bei Entscheidungen bezüglich der Erziehung und Bildung
gehörloser und hochgradig schwerhöriger Kinder berücksichtigt
wird.
Aufbauend auf dieser „Charta der Elternrechte“ hat der
Bundeselternverband gehörloser Kinder im vergangenen Monat eine
Grundsatzerklärung verabschiedet. Diese hat den Titel „Freie
Wahl der Bildungsmethode für gehörlose Kinder“. Dabei geht es
uns in erster Linie um „bilingualen Schulunterricht“
für gehörlose und hochgradig schwerhörige Kinder. Es muß künftig
möglich sein, daß in jedem Bundesland Deutschlands wenigstens eine
Schule ständig und planmäßig „bilingualen
Schulunterricht“ anbietet, den alle Eltern dieses Landes
wählen können. Die Eltern müssen über dieses Angebot umfassend und
objektiv informiert werden.


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gibt es [in Neuauflage] einen Reader, der für 5,- Euro bestellt
werden kann bei der Pädoaudiologischen Frühberatungsstelle in
Frankfurt am Main.)































