In Bochum ist in der Nacht von Sonntag auf Montag ein gehörloses Mädchen durch die Polizei gleichzeitig mit einem Taser (Elektroschock-Pistole) und einer Schusswaffe lebensgefährlich verletzt worden.
Das gehörlose Mädchen war am Samstag aus seiner Wohngruppe verschwunden. Es wurde dringend gesucht, weil es lebenswichtige Medikamente einnehmen muss und unklar war, ob es diese noch einnehmen kann.
Am Sonntag durchsuchte die Polizei die Wohnung der Mutter, die ebenfalls gehörlos ist.
Bei der Durchsuchung kam das Mädchen mit zwei Messern in der Hand auf die Beamten zu. Diese setzten gleichzeitig den Taser und die Pistole ein. Das Mädchen wurde lebensgefährlich verletzt. Die Beamten leisteten erste Hilfe, bis der Notarzt kam. Der Notarzt brachte das Mädchen ins Krankenhaus, wo es auf der Intensivstation und in Lebensgefahr ist.
Es wird nun durch die Mordkommission ermittelt, wie der genaue Ablauf war, heißt es in der Pressemitteilung der Polizei Essen.
Dabei stellen sich hier vor allem die Fragen:
- Wie hat die Polizei vor Ort die Kommunikation mit der Mutter geregelt?
- War die Polizei für den Umgang mit gehörlosen Menschen sensibilisiert?
- Wurde ein Versuch unternommen, mit Dolmetschpersonen zu der Mutter zu gehen?
Für marginalisierte Menschen und Menschen in psychischen Ausnahmezuständen enden Polizeieinsätze leider häufig tödlich. Seit 1990 wurden in Deutschland 376 Menschen durch Polizeischüsse getötet. 107 davon waren in „psychischen Ausnahmesituationen“. (Quelle: CILIP)
















