Erklärfilm über die Unabhängige Kommission – jetzt auch in Deutscher Gebärdensprache

Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat einen Erklärfilm über ihre Arbeit erstellt und ihn in Deutsche Gebärdensprache übersetzen lassen. Der Film zeigt, wie die Kommission arbeitet, welche Ziele sie verfolgt und welche Angebote es für betroffene Menschen gibt.

Die Kommission untersucht seit 2016 sämtliche Formen sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland, sowohl in der Bundesrepublik als auch in der DDR. Dazu gehören Übergriffe in Familien, in Institutionen wie Schulen oder Einrichtungen der Kirchen, im sozialen Umfeld oder durch Fremdtäterinnen und Fremdtäter. Betroffene können ihre Geschichte in vertraulichen Gesprächen (Anhörungen) oder in schriftlicher Form mitteilen. Viele berichten auch Jahrzehnte nach den Taten, weil die Folgen oft lange spürbar bleiben.

Ein wichtiges Ziel der Kommission ist es, das Leid der betroffenen Menschen anzuerkennen. Ihre Berichte tragen dazu bei, Strukturen sichtbar zu machen, die Missbrauch ermöglichen oder vertuschen. Die Kommission arbeitet dafür mit verschiedenen Formaten: vertrauliche Gespräche, Auswertung schriftlicher Berichte, öffentliche Hearings, Fachgespräche, Forschungsprojekte und Expertisen. Unterstützt wird sie von Anhörungsbeauftragten in ganz Deutschland sowie von einem Büro, das die Arbeit in Bereichen wie Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeitsarbeit begleitet.

Für taube Menschen ist der Zugang zu diesen Informationen besonders wichtig. Viele waren oder sind von Gewalt in Familien, Einrichtungen oder Wohngruppen betroffen und brauchen barrierefreie Wege, um sich informieren zu können. Die Kommission möchte diese Zielgruppe ausdrücklich erreichen. Dazu gehören Angebote wie Gebärdensprachvideos, ein Infotelefon mit DGS-Verdolmetschung und Inhalte in Leichter Sprache.

Wer der Kommission seine Geschichte mitteilen möchte, kann dies schriftlich, per Online-Anmeldung oder in einem vertraulichen Gespräch tun. Vertraulich bedeutet: Niemand erfährt davon, dass die Betroffenen der Kommission berichten. Werden Dolmetschende beauftragt, werden die Betroffenen einbezogen. Die Arbeit der Kommission wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen und inzwischen gesetzlich verstetigt. Sie bleibt damit langfristig ein wichtiger Ort für Aufarbeitung und Anerkennung. Mit barrierefreien Angeboten wird sichergestellt, dass möglichst viele betroffene Menschen Zugang zu Informationen erhalten und gehört werden. Der Kommission ist es wichtig, die Perspektiven von tauben Menschen einzubeziehen. Durch die Berichte der Betroffenen kann der Schutz für taube Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt in Zukunft verbessert werden.

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