0
0

Wie Sie beim Taubenschlag Beiträge veröffentlichen können

Sie möchten gerne einen Beitrag über ein Thema schreiben und eine Geschichte hier beim Taubenschlag veröffentlichen? Sie können hier nicht nur lesen und kommentieren, sondern auch Beiträge veröffentlichen! Ihre Arbeiten werden auch bezahlt! Wie geht das? Sie melden sich einfach per E-Mail bei uns: info@taubenschlag.de

Wichtig: Sie müssen die deutsche Schriftsprache nicht unbedingt beherrschen! Und Ihr Hörstatus spielt für uns keine große Rolle. Selbstverständlich werden hörbehinderte und auch taubblinde Menschen bevorzugt.

Wie viel bekommen Sie für Ihre Textarbeit?

Wir freuen uns immer über verschiedene Inhalte und Geschichten. Es gibt drei Kategorien, wo Sie mitmischen können: Community, Erfahrung und Reportage. Zurzeit sind zwei letzte Kategorien noch nicht online.

Hier ist die Auflistung, für welche Inhalte Sie bezahlt werden:

  • Einfacher Bericht: Bis zu 8.000 Zeichen ohne Leerzeichen und mit mind. einem Bild für 50 Euro netto. Sie können zum Beispiel über eine Veranstaltung schreiben, die Sie besuchen haben.
  • Erfahrungsbericht: Bis zu 10.000 Zeichen ohne Leerzeichen und mit mind. einem Bild für 70 Euro netto. Sie können über Ihre Erfahrung mit eigener Hörbehinderung und auch mit dem (späteren) Gebärdenspracherwerb berichten.
  • Schriftliches Interview: Bis zu 15.000 Zeichen ohne Leerzeichen und mit mind. einem Bild für 120 Euro netto. Sie können ein schriftliches Interview mit verschiedenen, interessanten Persönlichkeiten aus den Bereichen Hörbehinderung und Gebärdensprache führen.
  • Reportage: Bis zu 8.000 Zeichen ohne Leerzeichen und mit mind. einem Bild für 200 Euro netto. Sie finden ein Thema wie z.B. Barrierefreiheit im Medienbereich interessant, setzen sich intensiv damit auseinander und können einen Text darüber schreiben.

Welche Themen für unsere Leserschaft spannend sind und was Sie dabei beachten sollten, finden Sie in den folgenden FAQs:

Was können Sie veröffentlichen?

Themen, die unsere Lesenden begeistern, stammen meist direkt aus dem Leben und geben konkrete Erfahrungen weiter. Und was immer Ihnen rund um Ihre Hörbehinderung interessant erscheint! Das kann auch ein Erfahrungsbericht bis zum Bericht über eine Veranstaltung für hörbehinderte Menschen sein, vielleicht ein Beitrag über Ihre Arbeit oder ein Ratgeber für taube, schwerhörige und taubblinde Mitmenschen.

Wie veröffentlichen Sie hier Beiträge?

Um beim Taubenschlag die eigenen Beiträge veröffentlichen zu dürfen, sollen diese interessant sein und müssen thematisch gut zu unserer Zielgruppe passen. Auf Qualität der Beiträge wird viel Wert gelegt. Wenn Sie über ein bestimmtes Thema schreiben wollen, dann melden Sie sich gerne mit Ihrem Vorschlag unter info@taubenschlag.de.

Müssen Sie Ihren Beitrag unter Ihrem echten Namen veröffentlichen?

Nein. Wollen Sie ein sehr persönliches oder ein schwieriges Thema mit der Community teilen, müssen Sie nicht unter Ihrem richtigen Namen veröffentlichen.

Wie geht es weiter, wenn Sie einen Beitrag eingereicht haben?

Sprechen Sie zuerst mit uns, bevor Sie an einem Text arbeiten und ihn einreichen. Es ist möglich, dass Ihr Thema nicht gut zum Taubenschlag passt. Nach der Absprache können Sie uns einen Text einreichen. Wir überlegen uns eine passende Überschrift für Ihren Beitrag. Wir helfen Ihnen also gerne, wenn Sie bei diesen Dingen noch nicht so sicher sind. Wir werden den Text auch redigieren und hier selbst veröffentlichen.

Wie profitieren Sie davon, einen Beitrag beim Taubenschlag zu veröffentlichen?

Mit Ihren Texten bereichern Sie die Gemeinschaft der Menschen mit Hörbehinderung – sie lebt davon, dass wir miteinander Wissen, Ideen und Erfahrungen teilen und diskutieren. Sie können mit spannenden Texten sich und Ihre Expertise vorstellen, sich eine eigene Leserschaft aufbauen, Ihr Netzwerk erweitern und auf Ihre Blogs aufmerksam machen. Lassen Sie sich inspirieren und geben Sie spannende Gedanken weiter!

Welchen Umfang sollen die Texte haben?

Der Umfang der Texte ist stark themenabhängig, sollte sich aber etwa in einem Rahmen von 3.000 bis 10.000 Zeichen ohne Leerzeichen abspielen. Lange Texte werden lesbarer, wenn sie mit Zwischenüberschriften strukturiert sind.

Sie haben Ihren Textbeitrag schon einmal auf Ihrem Blog veröffentlicht. Wie kennzeichnen Sie das?

Sollten Sie den von Ihnen beim Taubenschlag veröffentlichten Beitrag schon einmal auf Ihrem eigenen Blog veröffentlicht haben, dann geben Sie das bitte mit einem Satz unter Ihrem Text an. Hier können Sie auch Ihr eigenes Blog verlinken.

Dürfen Sie Ihr Unternehmen verlinken?

Sollte die Nennung des Unternehmens Relevanz für den Text haben, können Sie das Unternehmen gerne verlinken. Die Beiträge dürfen jedoch nicht werblich sein.

Welche Bilder können Sie verwenden?

Für die Beiträge dürfen ausschließlich lizenzfreie oder Bilder, die Sie selbst geschossen haben, verwendet werden. Sollten Sie keines zur Hand haben oder sich unsicher sein, dann können Sie das Bild weglassen. Wir werden später ein Bild für Ihren Beitrag auswählen.

Lizenzfreie Bilder können Sie etwa in der CC-Suche bei Flickr.com, beiunsplash.com, Pexels oder bei Pixabay finden.

Können Sie ein Video in den Text einbinden?

In die Texte können Youtube-Videos eingebunden werden.

Was passiert mit den Kommentaren unter Ihrem Beitrag?

Sollte Ihr Beitrag kommentiert werden, bekommen Sie eine Benachrichtigung. So sind Sie immer auf dem Laufenden und können gegebenenfalls darauf reagieren. Auch wir als Redaktion schauen uns die Kommentare an und behalten uns vor, sie zu moderieren, sollte die Notwendigkeit bestehen.

Welche Beiträge werden nicht veröffentlicht?

Beiträge, die werblich sind, können wir nicht in das redaktionelle Angebot aufnehmen. Sollten Sie Interesse an Werbung beim Taubenschlag haben, schreiben Sie am besten eine Mail an werbung@taubenschlag.de. Weiterhin behalten wir uns vor, Texte, die gegen unsere AGB und Netiquette verstoßen, wieder zu entfernen. Das trifft insbesondere Texte, die gegen geltendes Recht verstoßen, beleidigend oder diskriminierend sind oder grob gegen das verstoßen, was uns wichtig ist.

Können Sie Ihre Bilder und Texte auch weiterhin selbst verwenden?

Ja. Sie bleiben immer Person der Urheberschaft Ihrer Inhalte, auch wenn Sie für die Textarbeit bezahlt werden. Werden die Inhalte auf Taubenschlag veröffentlicht, erlangt Taubenschlag das Recht, die eingestellten Bilder und Texte zu nutzen. Sie können die Inhalte jedoch auch weiterhin Ihre Inhalte für andere Zwecke verwenden.

Wie sind die Nutzungsrechte der hochgeladenen Bilder geregelt?

Für selbst fotografierte Bilder gilt: Die Fotografierende bleibt die Person der Urheberschaft der Fotos, auch wenn sie bei Taubenschlag hochgeladen sind. Taubenschlag behält sich jedoch ein Nutzungsrecht an den Bildern vor. Das Bild kann in allen Medien vom Taubenschlag vervielfältigt werden. Sollten Sie hier fremde Bilder hochladen, können Sie das Urheberrecht der Inhabenden an dem Bild verletzen. Sie benötigen für diesen Fall von den Personen der Urheberschaft eine ausdrückliche Erlaubnis zur Nutzung der Bilder. Wenn Sie unsicher sind, klären Sie dies bitte direkt mit uns ab!

Wie gehen Sie mit Zitaten um?

Werden Zitate verwendet, dann ist es wichtig, die Quelle anzugeben und/oder bestenfalls das Zitat mit der Originalquelle zu verlinken.

An wen können Sie sich wenden, wenn Sie weitere Fragen haben?

Sollen Sie weitere Fragen haben, zum Beispiel, ob ein Thema zum Taubenschlag passt oder weil Sie uns eine Kooperation vorschlagen möchten, dann können Sie uns unter info@taubenschlag.de kontaktieren und wir melden uns dann bei Ihnen zurück.