Der Deutsche Gehörlosen-Bund (DGB) hat Ende Mai 2026 seinen Abschlussbericht zum Projekt „Unterdrückung der Deutschen Gebärdensprache und ihre lebenslangen gesundheitlichen Folgen“ veröffentlicht. Das Projekt widmete sich der wissenschaftlichen und dokumentarischen Aufarbeitung der über Jahrzehnte praktizierten systematischen Unterdrückung der Deutschen Gebärdensprache (DGS) im deutschen Bildungssystem.
Hintergrund und Zielsetzung
Ausgangspunkt des Projekts ist die zentrale These, dass die Verweigerung eines frühzeitigen, kontinuierlichen und altersangemessenen Zugangs zur Gebärdensprache keine bloße pädagogische Fehlentscheidung darstellt, sondern als Form struktureller Gewalt zu verstehen ist – eine, die weit über die Schulzeit hinaus wirkt und Bildungsbiografien, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe gehörloser Menschen bis ins hohe Erwachsenenalter prägt.
Das Projekt wurde am 1. Januar 2025 begonnen, durch die BARMER Krankenversicherung finanziert und von einem interdisziplinären Team aus Wissenschaft und Praxis umgesetzt. Aufgrund verschiedener Herausforderungen war eine kostenneutrale Verlängerung der Projektlaufzeit bis zum 15. Februar 2026 erforderlich.
Historische Aufarbeitung: Vom Mailänder Kongress bis heute
Der Methodenstreit um Gebärden- versus Lautsprache kulminierte im Mailänder Kongress von 1880, auf dem die ausschließliche Lautsprachmethode offiziell beschlossen wurde. Gebärdensprache wurde damit europaweit aus dem Unterricht verdrängt. Die Gehörlosenpädagogik reduzierte sich auf eine Sprech- und Artikulationspädagogik. Gehörlose Lehrkräfte wurden entlassen und Gehörlosengemeinschaften aus Bildungsinstitutionen ausgeschlossen. In der Folge sank das Bildungsniveau vieler gehörloser Menschen erheblich.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs blieb der Oralismus weiterhin die dominierende Leitlinie in Bildungs- und Sozialpolitik. Eine „institutionelle Verkrustung des Oralismus“ blockierte kulturell-linguistische Perspektiven und schränkte die Entwicklung eines eigenständigen kulturellen Selbstbewusstseins der Gehörlosengemeinschaft erheblich ein.
Sprachdeprivation und ihre Folgen
Empirische Befunde legen nahe, dass bis zu 70 % der gehörlosen Kinder in den ersten Lebensjahren unzureichenden Zugang zu einer vollwertigen Sprache haben. Sprachdeprivation ist daher weniger als individuelles Defizit zu verstehen, sondern vielmehr als systematisch erzeugtes Phänomen im Kontext einer bis heute fortbestehenden Hierarchisierung von Laut- gegenüber Gebärdensprachen.
Neurobiologische Studien belegen, dass Sprachdeprivation zu bleibenden strukturellen Veränderungen im Gehirn führen kann. Mayberry (2015) konnte mithilfe von bildgebenden Verfahren zeigen, dass sich das Ausbleiben früher sprachlicher Stimulation funktional mit physiologischen Hirnschädigungen vergleichen lässt.
Die dokumentierten Folgen für die Betroffenen sind weitreichend: Dazu zählen stark eingeschränkte Schulbildung, chronische Angstzustände, geringes Selbstwertgefühl, soziale Isolation, anhaltende Kommunikationsprobleme sowie ein erhöhtes Risiko für depressive Krisen und emotionale Erschöpfung – Symptome, die bis ins Seniorenalter nachwirken.
Staatliche Verantwortung
Da insbesondere staatliche Institutionen – darunter Gehörlosenschulen, Internate, Frühfördereinrichtungen, medizinische und universitäre Institutionen sowie bildungspolitische Gremien – maßgeblich an der Ausarbeitung von Richtlinien und an der Zementierung des oralistischen Ansatzes beteiligt waren, erscheint es nicht möglich, sich dieser gesellschaftlichen und staatlichen Mitverantwortung zu entziehen.
Auch das Gesundheitssystem war betroffen: Ärztliches und therapeutisches Personal war in der Regel nicht darauf vorbereitet, mit gehörlosen Patientinnen und Patienten angemessen zu kommunizieren. Missverständnisse und vermeintliche „kognitive Defizite“ oder „Therapieunwilligkeit“ wurden medizinisch interpretiert, obwohl sie häufig direkte Folgen mangelnder sprachlicher Zugänglichkeit waren.
Hamburg als politisches Vorbild
Ein konkretes Beispiel für politischen Fortschritt liefert Hamburg: Am 16. Juli 2025 beschloss die Hamburgische Bürgerschaft mit den Stimmen aller Fraktionen einen gemeinsamen Antrag, in dem das jahrzehntelange Gebärdensprachverbot ausdrücklich als Form struktureller Gewalt benannt wurde. Die Bürgerschaft bat die Betroffenen um Verzeihung für das zugefügte Leid und beschloss eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Hamburger Gehörlosenschule, ausdrücklich unter Einbeziehung der Deaf Studies und gehörloser Expertinnen und Experten.
Empfehlungen
Die Autorinnen und Autoren des Berichts formulieren klare politische Forderungen. Neben einer offiziellen Anerkennung auf Bundes- und Landesebene fordern sie einen unbürokratischen, zeitnahen und kostenfreien Zugang zu therapeutischen Angeboten für gehörlose Betroffene – insbesondere im Bereich der psychischen Gesundheit. Therapieangebote müssen gebärdensprachlich zugänglich oder explizit für gehörlose Menschen konzipiert sein, um retraumatisierende Versorgungssituationen zu vermeiden.
Darüber hinaus wird ein Folgeprojekt empfohlen, das vorhandene Materialien vertieft auswertet, archivische Zugänge systematisch erschließt und die gewonnenen Erkenntnisse langfristig für Forschung, Bildung und gesundheitspolitische Planung verfügbar macht.
DGB-Präsident Ralph Raule fasste die Bedeutung des Berichts im Vorwort zusammen: „Dieser Bericht ist ein Schritt auf diesem Weg“ – dem Weg zur Anerkennung, zum Respekt gegenüber den Lebensgeschichten der Betroffenen und zur Stärkung der gemeinsamen Identität als Gebärdensprach-Gemeinschaft.





















