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Kündigungsschutz

LWL: Über 500 Kündigungen von behinderten Menschen verhindert

Schwerbehinderte Menschen haben einen besonderen Kündigungsschutz. Es ist darum die Aufgabe des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) über Anträge der Arbeitgebenden zur Kündigung schwerbehinderter Beschäftigter zu entscheiden. Beim LWL-Inklusionsamt Arbeit gingen 2021…

Bundesarbeitsgericht: Keine Beschäftigungsgarantie

Schwerbehinderte Menschen haben einen besonderen Beschäftigungsanspruch. Dieser schützt sie nicht vor der Kündigung, entschied das Bundesarbeitsgericht. Die Arbeitgeber*innen können eine unternehmerische Entscheidung treffen, welche den bisherigen Arbeitsplatz des Schwerbehinderten durch…