Schwerbehinderte Menschen haben einen besonderen Kündigungsschutz. Es ist darum die Aufgabe des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) über Anträge der Arbeitgebenden zur Kündigung schwerbehinderter Beschäftigter zu entscheiden. Beim LWL-Inklusionsamt Arbeit gingen 2021 über 2.200 solcher Zustimmungsanträge ein. Darunter waren über 1.200 Fälle, bei denen sich Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in nicht einig waren.
„Bei diesen streitigen Fällen gelang es dem LWL in 44 Prozent der Kündigungsschutzverfahren, den Arbeitsplatz zu erhalten. Das war möglich, weil unsere Fachkräfte die Unternehmen beraten haben, die Arbeitsplätze so umzugestalten, dass die Arbeitnehmer*innen mit Behinderung hier weiter arbeiten konnten oder die Arbeitgeber*innen eine Förderung erhalten haben“, sagte LWL-Sozialdezernent Matthias Münning. Die Sicherung von bestehenden Arbeitsverhältnissen sei die Kernaufgabe des LWL-Inklusionsamts Arbeit, „damit Menschen mit Behinderung erst gar nicht arbeitslos werden“, so Münning weiter.
Trotz der pandemiebedingten Einschränkungen hat das LWL-Inklusionsamt Arbeit knapp 3.500 Schwerbehindertenvertreter:innen, Personalrät:innen und Personalverantwortliche in knapp 210 Seminaren und Informationsveranstaltungen in Fragen rund um das Schwerbehindertenrecht geschult. Auch dabei ging es darum, wie Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderung erhalten werden können, wenn es Probleme gibt.