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Berlin: Wie der Senat das Teilhabegesetz für Menschen mit Behinderung nutzbar macht

Das Berliner Teilhabegesetz ist vom Senat beschlossen. Nun geht es darum, es für Menschen mit Behinderung nutzbar zu machen und die dafür nötigen Voraussetzungen für einen guten Übergang ins neue System der Eingliederungshilfe zu schaffen. Diese Hilfe soll es Menschen mit Behinderung ermöglichen, die Folgen zu mildern und mehr Teilhabe für sie zu erreichen. Am 1. Januar 2020 wird diese Hilfe aus dem Recht der Sozialleistungen ins Recht der Rehabilitation und der Teilhabe überführt. Wie es mit dem Gesetzesentwurf jetzt parlamentarisch und künftig in der Umsetzung weitergeht, darüber informierten am 12. Juli 2019 auf einem Pressetermin die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Elke Breitenbach sowie Sigrid Klebba, Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, und Martin Matz, Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.

Der Entwurf des Senats zum Berliner Teilhabegesetz wird nun an das Berliner Abgeordnetenhaus übergeben. Damit es zum 1. Januar 2020 in Kraft treten und entsprechende Leistungen gewährt werden können, soll es gemeinsam mit dem Haushaltsgesetz 2020/21 beraten und beschlossen werden. Diese Vorgehensweise soll sicherstellen, dass genügend Mittel für die neue Aufgabe eingeplant werden.

Die Eingliederungshilfe soll zukünftig von spezialisierten Teilhabefachdiensten in den Sozial- und Jugendämtern bearbeitet werden. Das Arbeitsbündnis „Haus der Teilhabe“ wird dafür sorgen, dass die Partner eng zusammenarbeiten und den Blick über den Tellerrand nicht vergessen. Teilhabebedarfe werden zukünftig durch das Berliner Teilhabeinstrument (TIB) ermittelt. Dieser Fragebogen dient dazu, die Hilfe für die Menschen individueller und flexibler zu gestalten. Dafür hat der Senat bereits eine entsprechende Verordnung erlassen.

Elke Breitenbach (Foto: Sandro Halank)

Senatorin Elke Breitenbach, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales: „Mit dem Entwurf für das Berliner Teilhabegesetz geht Berlin einen weiteren wichtigen Schritt zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Doch vor allem ist es ein wichtiger Schritt für mehr Inklusion in der Stadt und für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Es ist eine Neuerung und ein großer Fortschritt zugleich, dass die Betroffenen mehr Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht haben. Das ist der richtige Ansatz! Wir werden alles dafür tun, dass dieses Gesetz den Menschen mit Behinderung in Berlin schnell zu Gute kommt. Dafür müssen aber auch die notwendigen Ressourcen bereitgestellt werden.“

Für Kinder und Jugendliche mit geistigen oder körperlichen Behinderungen werden künftig eigene „Teilhabefachdienste Jugend“ in den bezirklichen Jugendämtern zuständig sein. Auch junge Volljährige, die noch Leistungen nach dem SGB VIII erhalten, haben hier ihre Ansprechpartner.

Staatsekretärin für Jugend und Familie Sigrid Klebba, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: „Mit den Teilhabefachdiensten Jugend wollen wir Bewährtes erhalten und zugleich die neuen Aufgaben gut umsetzen. Die Jugendämter waren bisher schon für Aufgaben im Bereich Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche zuständig. Mit den Teilhalbefachdiensten Jugend gibt es künftig eigenständige und neu strukturierte Einheiten, die auf dem vorhandenen Fachwissen in den Jugendämtern aufbauen können. Bei Kindern und Jugendlichen muss es darum gehen, Familien als Ganzes zu sehen. Körperliche, geistige und seelische Behinderungen stellen regelmäßig auch besondere Anforderungen an Eltern und Erziehungsberechtigte. Wir wollen sie unterstützen und verstehen dabei Eltern als aktive Partner bei der Gestaltung zu Teilhabe. Wenn Familien zusätzlich zu Leistungen der Teilhabe und Rehabilitation Unterstützung benötigen, kann der Regionale Soziale Dienst mit seinen Ressourcen hinzukommen.“

Gesundheitsstaatssekretär Martin Matz, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung: „Das Gesetz ist auch ein wichtiger Schritt für die Berliner Pflege und das Gesundheitswesen – zur Vernetzung der Leistungen und Kooperation der Kostenträger mit denen der Eingliederungshilfe. Gerade in den Fällen, in denen Bedarfe jeweils über die einzelnen Leistungsbereiche Pflege und Teilhabe hinausgehen, konnten wir entscheidende Weichen stellen. Die leistungsberechtigte Person hat auch in diesen Fällen mit dem Teilhabefachdienst einen zentralen Ansprechpartner im Bezirk. Für Menschen mit einem besonderen Bedarf an Pflege und Teilhabe steht ab 2020 bezirksübergreifend ein spezialisiertes Team im Landesamt für Gesundheit und Soziales zur Verfügung. Bei der Leistungsgewährung für Menschen mit psychischen Behinderungen konnten die schon bewährten Strukturen des Gesundheitswesens sach- und fachgerecht eingebunden werden.“

Tags: Berlin, Berliner Senat, Bundesteilhabegesetz, Landespolitik, Landesregierung, Senat, Teilhabe

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1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort

  • Hallo,
    gibt es eine Quelle zu den Aussagen von Frau Breitenbach und Fr Klebba?
    Vermutlich eine Pressemeldung? Leider finde ich ich sie nicht, wir könnten sie heute aber sehr dringend gebrauchen, die Quelle. Könnt ihr helfen?

    Dank und herzliche Grüße,
    aus der Elternselbsthilfe

    Antworten

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