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Pellmann kritisierte den Regierungsentwurf zum inklusiven Arbeitsmarkt

„Noch immer sind Menschen mit Behinderungen häufiger und länger von Arbeitslosigkeit bedroht als andere. Oftmals verhindern längst überholte Vorurteile deren Anstellungen. Dies führt dazu, dass immer noch knapp ein Viertel der Arbeitgeber keinen einzigen Menschen mit Behinderung beschäftigen. 2023 eine echte Sauerei!“, erklärt Sören Pellmann, Sprecher für Inklusion und Teilhabe der Linksfraktion.

„Nach Jahrzehnten der Kaffeebohnenschritte hin zum inklusiven Arbeitsmarkt schwang mit der Koalition aus SPD, Grünen und FDP die Hoffnung nach echtem Fortschritt mit. Aber statt eines großen Wurfes mit einem umfassenden Konzept für einen inklusiveren Arbeitsmarkt setzt die Bundesregierung eher auf kleine Veränderungen ohne echte Vision. Immerhin werden nun einige der langjährigen LINKEN Forderungen, wie die Einführung der vierten Staffel der Ausgleichsabgabe für „Nullbeschäftige“ umgesetzt. Dass die Koalition jedoch die Höhe der anderen Staffeln der Ausgleichsabgabe nicht anfasst, zeigt den arbeitgeberfreundlichen Kurs der Bundesregierung. Dabei sollten die Menschen und nicht das Kapital im Mittelpunkt stehen! Dass die Bundesregierung dann auch noch den Bußgeldtatbestand beim Verfehlen der Beschäftigungsquote kippen will, unterstreicht den Erfolg der Wirtschaftslobby. Hier wurde eine echte Chance verspielt!“

Weiter führt Sören Pellmann aus: „Nur die 4. Staffel einzuführen, wird nicht die hohe Arbeitslosigkeit und insbesondere die Langzeitarbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen zügig senken. Dafür benötigen wir spezielle Förderungen und bessere, barrierefreie Beratung und Vermittlung. Außerdem müssen Nutzerinnen und Nutzer des Budgets für Arbeit noch einen Arbeitslosenversicherungsschutz erhalten und die Bundesagentur für Arbeit ist verpflichtet, ihnen bei der Arbeitsplatzsuche helfen. Die Einführung des neuen Beirates beim BMAS ist positiv, aber das Übergewicht der medizinischen Vertreterinnen und Vertreter muss überwunden werden. Die fehlende Beteiligung von Schwerbehindertenvertretungen ist ein Fehler, den es zu korrigieren gilt.“

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