Der Landesverband Bayern der Gehörlosen sammelt bis zum 14. Oktober Erfahrungsberichte von Menschen, die das Gebärdensprachverbot an bayerischen Schulen erlebt haben. Die Berichte gehen direkt an die Abgeordneten.
Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober hat der Landesverband Bayern der Gehörlosen e. V. (LVBYGL) einen Aufruf gestartet: Gehörlose Menschen, die als Kinder in Schule oder Internat nicht gebärden durften, sollen ihre Erfahrungen schildern. Die Berichte fließen in das Fachgespräch ein, das der Sozialausschuss des Bayerischen Landtags am 22. Oktober zum historischen Gebärdensprachverbot durchführt.
„Die Menschen, die es erlebt haben, müssen selbst zu Wort kommen. Ihre Geschichten gehören in den Landtag – damit sich so etwas nie wiederholt“, sagt Marcus Willam, Landesvorsitzender des LVBYGL.
Jetzt mitmachen: Ihre Geschichte zählt
Im Sitzungssaal ist nur Platz für wenige Gäste. Deshalb sammelt der Verband die Erfahrungen vorab und leitet sie an die Abgeordneten weiter. Mitmachen können alle, die das Verbot selbst erlebt haben – unabhängig vom Alter. Berichte können schriftlich oder als Video in Deutscher Gebärdensprache eingereicht werden, und zwar bis zum 14. Oktober 2026 per E-Mail an daniel.bueter@lvby.de. Sie werden nur mit Zustimmung der Betroffenen verwendet und auf Wunsch anonym weitergegeben.
Über 120 Jahre ohne eigene Sprache
Nach dem Mailänder Kongress 1880 setzte sich auch in Bayern die reine Lautsprachmethode durch. An Gehörlosenschulen und Internaten wurde die Gebärdensprache über Jahrzehnte unterdrückt: Kinder mussten im Unterricht auf ihren Händen sitzen, wer trotzdem gebärdete, wurde bestraft und oft geschlagen. Erst 2002 wurde die Deutsche Gebärdensprache im Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes als eigenständige Sprache anerkannt. Wer vor Mitte der 1990er-Jahre eine Gehörlosenschule besuchte, hat den Unterricht noch weitgehend ohne Gebärdensprache erlebt. Die Folgen der fehlenden Sprache in der Kindheit, der sogenannten Sprachdeprivation, wirken bis heute auf Bildung, Beruf und Gesundheit nach.
Wie Betroffene diese Zeit erlebt haben, zeigt eindrücklich der Beitrag „Schläge statt Sprache“ der BR-Sendung „Sehen statt Hören“.
Auf Antrag der SPD-Fraktion hat der Landtag im Mai einstimmig beschlossen, das Verbot in einem Fachgespräch aufzuarbeiten. Dem LVBYGL ist wichtig, dass dabei nicht nur über Gehörlose gesprochen wird – ganz nach dem Grundsatz „Nichts über Gehörlose ohne Gehörlose“.
Fachgespräch im Livestream verfolgen
Das Fachgespräch findet am Donnerstag, 22. Oktober 2026, von 9:15 bis 11:15 Uhr im Bayerischen Landtag statt. Alle Interessierten können es live verfolgen unter www.bayern.landtag.de/aktuelles/sitzungen/livestreams oder auf dem YouTube-Kanal des Bayerischen Landtags.




















