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Wie Schwerhörige Recht bekommen

VdK

Ulrich Rauter ist seit seiner Kindheit schwerhörig und seit 2005 CI-Träger. Beim VdK ist er ehrenamtlicher Berater. Auf der Website des VdK gibt es gute Hinweise für die Antragstellung auf volle Kostenübernahme und auch Vordrucke für Antrag, Widerspruch etc.

Ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 17. Dezember vergangenen Jahres (Aktenzeichen B 3 KR 20/08) stärkt die Rechte von Schwerhörigen. Demnach muss eine gesetzliche Krankenkasse den Versicherten bei entsprechender Indikation ein Hörgerät in vollem Umfang erstatten. Doch in der Praxis ist es für Betroffene oft nicht leicht, zu ihrem Recht zu kommen. Der VdK zeigt auf, was Patienten beachten sollten.

Gesetzliche Krankenkassen müssen Hörgeräte bezahlen: VdK hilft bei der Antragstellung

Zahlen oder klagen?

Rechtsanwalt Nikolaos Penteridis

– was können Hörgeschädigte machen, wenn die Krankenkassen für die benötigten Hörgeräte nur die Festbeträge zahlen wollen?

Das Internetportal für Hörgeschädigte www.deafservice.de hat hierzu den Experten Rechtsanwalt Nikolaos Penteridis interviewt. Trotz der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 17.12.2009 wollen viele Krankenkassen noch immer maximal die Festbeträge zahlen. „Reichen die Festbetragshörgeräte nicht aus, muss die Krankenkasse mehr als nur den Festbetragzahlen“, betont Rechtsanwalt Penteridis. Als Experte des Monats auf www.deafservice.de gibt er weitere wertvolle Tipps, wie sich Hörgeschädigte in diesen Fällen gegen die Ablehnung der Krankenkassen wehren können. Die Kanzlei Melzer + Penteridis in Bad Lippspringe bearbeitet bundesweit jährlich ca. 1000 Hörgerätefälle.

Experten-Interview mit Rechtsanwalt Nikolaos Penteridis

Infoveranstaltung zum Thema 'Arbeitsrecht für schwerbehinderte hörgeschädigte Menschen'

HFH

Herr Gollnick vom Integrationsamt gibt Informationen, z. B. zum Thema Abmahnung, Probezeit, Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, Urlaubsantrag, Krankmeldung.

Sie als hörgeschädigter Arbeitnehmer oder Arbeitsuchender haben die Möglichkeit, sich zu informieren und Fragen zu stellen.

Herr Gollnick spricht in Lautsprache. Der Vortrag wird von Gebärdensprachdolmetschern in DGS übersetzt. Eine Ringschleife für schwerhörige Menschen ist vorhanden.

Der Vortrag kostet 2,00 €.
Wann: 15.09.2010 um 18.00 Uhr (Dauer ca. 1 œ Stunden)
Wo: Region Hannover, Raum N002, Hildesheimer Str. 18, 30169 Hannover

Hilfe für hörgeschädigte Menschen in Niedersachsen e.V.

Podiumsdiskussion 'Arbeitsassistenz'

Podiumsdiskussion

Vertreter der verschiedene Parteien und Vertreter des Landschaftsverbands Rheinland möchten bei der Diskussion das Thema Arbeitsassistenz genauer beleuchten und die Meinung der Fachleute einholen. Eines unserer Ziele ist es den Zugang zu Information sicherzustellen. Welche Gesetzesänderungen und -neuerungen sorgen wie für Barrierefreiheit und Chancengleichheit, z.B. bei beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten?

Maischberger: Weiße Kittel, weiße Weste?

Johannes Brenninger

Am 23. Juni wird eine Folge von "Menschen bei Maischberger" wiederholt, die zuerst am 8. September 2009 ausgestrahlt wurde. Thema der Sendung: "Feindbild Arzt: Weiße Kittel, weiße Weste?" Unter den Gästen befindet sich Johannes Brenninger:

"Der Inhaber mehrerer Hörgeräte-Geschäfte zahlte jahrelang "Schmiergeld auf Rezept" an einen HNO-Arzt. Immer wenn der Mediziner einen Patienten zu Johannes Brenninger schickte, wollte er einen Anteil am Verkauf des Hörgerätes kassieren, sozusagen als Vermittlungsgebühr. Regelmäßig musste Brenninger Bargeld im Umschlag abliefern. "Ich fühlte mich wie bei einer Schutzgelderpressung", sagt der Akustiker."

Wer die Erstausstrahlung der Sendung verpasst hat, kann sie jetzt nachholen: Am 23. Juni um 9:30 Uhr auf MDR.

Menschen bei Maischberger - Feindbild Arzt: Weiße Kittel, weiße Weste?

Volle Kostenübernahme für digitales Hörgerät

Oticon SUMO DM

Schon vor zwei Jahren sollte Andreas aus Dresden ein neues Hörgerät bekommen. Ein digitales natürlich. Aber das war so teuer und der Eigenanteil so hoch, dass er jeden Monat ein wenig Geld zurücklegen musste.

Nun hat er von der AOK eine Mitteilung über die volle Kostenübernahme erhalten. Für das neue Oticon SUMO DM zahlt die AOK 1590.- Euro - ohne mit der Wimper zu zucken. Andreas braucht also nicht mehr Widerspruch beim Sozialgericht einzulegen. Ein Hinweis auf das Urteil des Sozialgerichts Hamburg reicht (AZ. S 21 1115/09 vom 11.5.2010)! Wichtig ist natürlich auch die Beurteilung durch den Medizinischen Dienst.

siehe auch "Bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder"

Haben gehörlose Kleinkinder ein Recht auf ein Cochleaimplantat?

Zeitschrift Nervenheilkunde

Diese Frage versuchen S. Müller und A. Zaracko in einem Aufsatz zu beantworten, der in der Zeitschrift Nervenheilkunde veröffentlicht wurde. Schnellleser sehen sich meist zuerst das Fazit, das Ende des Artikels an, und das stimmt scheinbar versöhnlich:

Mit Respekt auf die Autonomie des Kindes und sein Recht, später selbst zu entscheiden, ob es in der Welt der Hörenden oder der Deaf Community oder in beiden leben möchte, empfehlen wir – wie inzwischen auch der Bundeselternverband gehörloser Kinder e. V. –, gehörlose Kinder sowohl mit einem CI zu versorgen, als auch Gebärdensprache erlernen zu lassen. Statt des Entweder-oder sollte im Interesse der betroffenen Kinder ein Sowohl-alsauch ermöglicht werden.

CI PLUS Gebärdensprache, das klingt doch wirklich sehr versöhnlich. Aber hat der Bundeselternverband wirklich die Versorgung mit einem CI empfohlen?

Und wer ein wenig genauer hinschaut, findet auch dies:

Verweigern nun die Eltern die Versorgung ihres Kindes mit einem CI, kann beispielsweise der das Kind behandelnde Arzt das zuständige Familiengericht anrufen, das dann zu prüfen hat, ob ein Sorgerechtsentzug für die Frage der Versorgung mit einem CI vorzunehmen ist. Ein vollständiger Entzug des Sorgerechts stünde dabei nicht zur Debatte, sondern nur der Entzug des Sorgerechts für diese bestimmte Gesundheitsfrage. Bislang gibt es aber noch keine Präzedenzfälle.

Ein schwacher Trost: NOCH hat es keinen solchen Fall gegeben. Aber es könnte ihn durchaus geben. Ärzte und Richter wissen schließlich genau, dass Hören besser ist als Taubsein. Haarsträubend! Schlimm genug, dass "Fachleute" Eltern traktieren, ihr gehörloses Kind implantieren zu lassen. Demnächst könnten sie womöglich dafür sorgen, dass Eltern das Sorgerecht (nur für diese Entscheidung natürlich!) genommen wird und Kinder zwangsimplantiert werden. Kommen da nicht unselige Erinnerungen hoch? - Aber die Kinder haben ja ein "Recht auf ein CI!"

Diesen Artikel muss man gelesen haben:
Neuroethik & Neurophilosophie: Haben gehörlose Kleinkinder ein Recht auf ein Cochleaimplantat?
[Free download] anklicken!

P.S.: Dazu passt ein Fall, der zur Zeit in den USA vor Gericht verhandelt wird. Eine Frau hat ihren geschiedenen Mann verklagt, weil er die gemeinsame Tochter nicht zwingt, ihre CIs zu tragen, sondern in ASL mit ihr kommuniziert:
Man Faces Contempt of Court for Not Forcing Daughter to Wear Ear Implants

UN-Behindertenkonvention - wichtigste Begriffe verständlich dargestellt

Behindertenkonvention

Gesetzestexte? Politikerdeutsch? Da blättert man doch lieber sofort weiter! Geht es Ihnen auch so? Und auch, wenn Texte vereinfacht (Silvia Schmidt) oder in DGS dargestellt werden (beim BMAS), sind sie oft noch ziemlich kompliziert. Aus diesem Grunde hat sich die Informatikgruppe 10a/c der Realschule Dortmund daran gemacht, "Begriffe, die für uns wichtig sind" in leichter Sprache und in DGS darzustellen.

Zum Thema LehrerInnen steht da z.B.: "Jeder Mensch mit Behinderung soll gute Lehrer haben. Z.B. Lehrer, die die Gebärdensprache können. Es soll Kurse geben. Dort sollen die LehrerInnen und MitarbeiterInnen z. B. Gebärdensprache lernen können." Da kann man nur sagen: So isses! - Und so versteht es sicher jeder! Sehen Sie sich diese "10 Gebote" doch mal an:

Behindertenkonvention - ein Projekt der Informatikgruppe 10a/c

Expertenchat zum Thema Festbeträge

Rechtsanwalt Uwe Bümmerstede

Am Mittwoch, 17.03.2010, 19:00 bis 20:00 Uhr, veranstaltet der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. auf www.hoer-werk.de einen Expertenchat mit Rechtsanwalt Uwe Bümmerstede zum Thema „Urteil des Bundessozialgerichts vom 17.12.2009 - Festbeträge für hochgradig schwerhörige Menschen“.

Experten-Chat auf hoer-werk.de

Protest gegen Streichung der Freifahrt

Behindertenausweis

Der Deutsche Schwerhörigenbund in einer Stellungnahme zu Plänen der baden-württembergischen Regierung, die Freifahrten für Behinderte abzuschaffen:

Die Landesregierung von Baden-Württemberg plant mit einer Initiative über den Bundesrat die kostenlose Nutzung für Menschen mit Behinderungen von Bus und Bahn abzuschaffen. Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. fordert, dass die Freifahrtenregelung in der jetzigen Form unangetastet bleibt.

Politiker versuchen es halt immer wieder, gerade bei den vermeintlich Schwächsten zu sparen - und haben dabei bisher immer eine Bauchlandung gemacht. Der letzte Versuch ist gerade mal 5 Jahre her: "Wir brauchen barrierefreien Personennahverkehr". Schon damals hatten wir geschrieben: "Da kann man nur hoffen, dass die Bundesländer den gleichen Fehler nicht noch einmal machen!" Manche lernen halt nie dazu! Den Behinderten bleibt nichts weiter übrig, als wieder zu protestieren. Der DSB hat schon mal einen guten Anfang gemacht.

Fehlalarm? Einer Pressemitteilung des Bundestagsabgeordneten Wellenreuther zufolge scheint es so zu sein.

Dazu Stephan Wilke vom DSB:
"Nach unserer Auffassung scheint es ernsthafte Bestrebungen gehabt haben, diese aber durch den Protest der Behindertenverbände die Regierung von Baden-Württemberg zum Rückzug veranlasst hat, und nun versucht es so darzustellen, dass es nicht so gemeint wäre. Sicherlich spielen hier parteitaktische Erwägungen eine Rolle. Unter Fehlalarm verstehen wir etwas anderes." Wir würden uns wünschen, dass es auch entsprechend wiedergegeben wird, dass es sich hier um einen CDU Abgeordneten aus Baden-Württemberg handelt von der Landesregierung der CDU/FDP.

Bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder

Bundesadler

Super, das Urteil, das das Bundessozialgericht gestern gefällt hat: Die Krankenkasse muss die Kosten für digitale Hörgeräte in voller Höhe übernehmen (s.u.). Festbeträge sind zwar OK, aber sie "sollen nicht die notwendige Versorgung behindern". Das kann man natürlich auch auf andere Behinderungen übertragen. Gleiches Recht für alle! Zum Nulltarif ist das für die Krankenkassen natürlich nicht zu haben. Sie müssen wohl einige 100.000.000 € einkalkulieren. Sicherlich viel Geld - aber für einen guten Zweck!

Urteil des Bundessozialgerichts: Kassen müssen auch für hochwertige Hilfsmittel zahlen

Kassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen

Kassen müssen auch hochwertige digitale Hörgeräte bezahlen

BSG: Versorgung wichtiger als Festbeträge

Bundessozialgericht - Schwer Hörgeschädigte haben Anspruch auf digitale Hörgeräte

Versorgung mit digitalen Hörgeräten

Bundesadler

Wer nicht hören kann, muss - KÄMPFEN! Eigentlich unfassbar, dass man für Selbstverständliches kämpfen muss. Digitale Hörgeräte sind so eine Selbstverständlichkeit. Wer jemals den Schritt von analogen zu digitalen Hörgeräten selbst erlebt hat, wird diesen Quantensprung in der Entwicklung von Hörgeräten begeistert bestätigen. Dabei geht es nicht um ein größeres Hör-Vergnügen, sondern um erheblich bessere Kommunikation und damit auch berufliche Integration.

So schreibt uns Reymond Dabelstein (er und seine Frau sind schwerhörig):

Ich versuche herauszubekommen, wie die neuen Gesetze für Hörgeschädigte inzwischen aussehen und wer Hörgeräte bezahlen muss. Meine Frau und ich kommen mit "normalen" Kassenhörgeräten nicht klar! Wir brauchen stets die digitalen HG, die immer zuzahlungspflichtig sind. Wir müssen Spießruten laufen, sprich von der Krankenkasse zum AA zum IFD und zur Rentenversicherung bis zur Klage beim Sozialgericht - bis wir dann (hoffentlich!) gewinnen und der RVB bezahlen muss. Aber erstens dauert das alles immer so um die 2 - 4 Jahre und zweitens werden dann schon fast die nächsten neuen HG fällig. Und außerdem, warum müssen wir Hörgeschädigten hinter dem Geld herlaufen? Steht uns das nicht von vornherein zu? Gibt es keine Anlaufstelle, wo alle Hörgeschädigten ihre Belange vortragen können, damit ihnen geholfen wird?

Gute Idee, aber solch eine Anlaufstelle gibt es wohl nicht. Aber morgen ist ein wichtiger Termin in Sachen "digitale Hörgeräte". Das Bundessozialgericht muss entscheiden, ob eine Krankenkasse die Kosten für digitale Hörgeräte in voller Höhe übernehmen muss. Eine wichtige Entscheidung für alle Hörgeschädigten. Es wird spannend!

Termintipp des Bundessozialgerichts

Köln – eine Stadt für alle

Stadt Köln

Anfang Dezember werden 2 Veranstaltungen im Historischen Rathaus Köln stattfinden. Beide Veranstaltungen sind barrierefrei. Gebärdensprachdolmetscher/-innen und eine Induktionsschleife für Hörgeschädigte sind vorhanden.

Donnerstag, 3.12., 16.30 – 19.30 Uhr, Historisches Rathaus
Veranstaltung zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung 2009:
Köln – eine Stadt für alle. Was folgt aus der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung?“
Oberbürgermeister Roters und die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik laden gemeinsam zur diesjährigen Veranstaltung ein. Neben Vorträgen und einer Diskussion mit Vertreterinnen und Vertretern der Ratsfraktionen wird es Informationsstände geben.
Bitte schicken Sie Ihre Anmeldung bis zum 30.11. an behindertenbeauftragte@stadt-koeln.de.
Falls Sie sich vorab über die UN-Konvention informieren möchten: Sie finden den Wortlauf der Konvention sowie weitere Dokumente unter http://www.stadt-koeln.de/2/menschen-mit-behinderung/03034/. Die

Montag, 7.12., 19 Uhr, Historisches Rathaus
In der Reihe "Wissenschaft im Rathaus":
"Von Löwenherzen, Lebensträumen und Grenzerfahrungen: Die Faszination des Sports für Menschen mit Behinderung"
Referent ist Dr. Thomas Abel vom Institut für Motorik und Bewegungstechnik der Deutschen Sporthochschule Köln. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter http://www.stadt-koeln.de/6/veranstaltungskalender/01572/
 

Tolle Ideen für den Bürgerhaushalt

Bürgerhaushalt

Gestern hat in Köln die Auftaktveranstaltung zum Bürgerhaushalt 2010 stattgefunden (s.u.). Alle Bürger, ausdrücklich auch die gehörlosen, sind aufgefordert, Ideen einzureichen. Der gehörlose Jan Eichler hat es getan. Und er hat wirklich gute Ideen:

1. Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern in der VHS (Volkshochschule)
Mein Ziel ist es, dass die hörbehinderten Menschen bei der VHS alle Kurse besuchen können und die gleichen Gebühren zahlen. Die VHS muss die Kosten des Einsatzes der Gebärdensprachdolmetscher übernehmen, wenn sie erfahren, dass Hörbehinderte sich angemeldet haben!
Vorschlag unterstützen

2. Kostenübernahme der Gebärdensprachdolmetscher für den Elternsprechtag
Vorschlag unterstützen

Alle von den Bürgern eingereichten Ideen werden im Internet vorgestellt, und man kann sie mit wenigen Klicks unterstützen (nachdem man sich registriert hat). Das sollten wir tun, übrigens auch Nicht-Kölner! Denn wer weiß, vielleicht sind diese Ideen auch für andere Städte "ansteckend".

Befreiung von Studiengebühren

Justitia

Ein Gerichtsurteil, das auch für hörgeschädigte StudentInnen von Bedeutung ist:

Gegenstand: Befreiung von Studiengebühren / Nachweiserleichterung für Studierende mit Behinderung
Gericht: Karlsruher Verwaltungsgericht

In seiner Entscheidung vom 15.10.2008 hat das Karlsruher Verwaltungsgericht der Klage eines Heidelberger Studenten stattgegeben. Die Universität hatte seinen Antrag auf Befreiung von den Studiengebühren mit der Begründung abgelehnt, dass die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 für den Nachweis der "erheblichen Studienerschwernis" nicht ausreiche und zusätzlich ein fachärztliches Attest gefordert, das erläutere, wie sich die Behinderung konkret auf das Studium auswirke und welche zeitlichen Nachteile damit verbunden seien.

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Freie Wahl der Berufsschule?

STOPP

Haben Gehörlose eigentlich die freie Wahl der Berufsschule, oder können sie gezwungen werden, an einer Berufsschule für Hörgeschädigte den Unterricht zu besuchen? Natürlich brauchen sie in einer "hörenden" Berufsschule Dolmetscher. Aber ist das teurer als der Unterricht an einer Spezialberufsschule, samt Unterbingung im Internat und Fahrtkosten? Und selbst wenn es teurer ist - hat der Azubi nicht die freie Wahl?

Einem gehörlosen Azubi in München wurde der Besuch der Berufsschule in München verweigert. Er soll gezwungen werden, die Berufsschule in Essen zu besuchen. Die Fragwürdigkeit dieser Entscheidung wird besonders deutlich, wenn man bedenkt, dass es sich um eine gehörlose Familie handelt und dass die gehörlosen Brüder erfolgreich die Beerufsschule vor Ort besucht haben.

Lesen Sie den ausführlichen Bericht einer Vertrauten der Familie:

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Gericht in Belgien: Integration ohne Dolmis = Diskriminierung

FEVLADO

In Flandern (der nördliche Teil Belgiens, in dem Holländisch gesprochen wird) gibt es keine Möglichkeit für Hörgeschädigte, an einer Schule für Hörgeschädigte den Realschulabschluss oder das Abitur zu machen. Sie MÜSSEN also zwangsläufig die Schulen für Hörende besuchen. Dafür gab es dann den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern, aber nur in 30% der Unterrichtsstunden. Dagegen haben drei gehörlose Schüler und ihre Eltern, unterstützt durch den Flämischen Gehörlosenbund FEVLADO, vor Gericht geklagt. Und sie haben gewonnen! Das Gericht bezeichnete den zu geringfügigen Dolmi-Einsatz als Diskriminierung und verurteilte die Behörden, für mindestens 70% der Unterrichtsstunden Dolmis bereitzustellen.

Die flämischen Gehörlosen sind stolz auf diesen Sieg - und hoffen, dass Gesetze entsprechend geändert werden, damit nicht nur die drei Kläger, sondern ALLE hörgeschädigten Schüler bessere Bildungschancen bekommen.

Vlaamse Gemeenschap veroordeeld wegens discriminatie van dove leerlingen

Milestone for equal educational opportunities for deaf students: Flemish government sentenced for discrimination

Führerscheineintrag 'muss Hörgeräte tragen' - gestrichen!

Gabi Linden

Gabi Linden hatte Erfolg vor Gericht. Der Eintrag in ihrem Führerschein 'muss Hörgeräte tragen' (siehe unten) ist gestrichen worden. Nun schaut sie bestimmt nicht mehr so ernst wie auf diesem Foto, sondern strahlt vor Freude!

Für alle, die an Einzelheiten interessiert sind - oder in ihrem Führerschein auch den Eintrag loswerden wollen - hat Gabi einen Bericht geschrieben:

Gesetzliche Krankenkasse muss Lichtsignalanlage zahlen

Paragraph

Darüber gab es immer wieder gerichtliche Auseinandersetzungen und unterschiedliche Urteile. Das Landessozialgericht Niedersachsen hat jetzt in einem Fall entschieden, dass es sich bei einer Lichtsignalanlage sehr wohl um um ein technisches Hilfsmittel handele. Die Krankenkasse muss zahlen.

Wenn auch Sie ihre Lichtsignalanlage von der Krankenkasse bezahlen lassen wollen - auf dieses Aktenzeichen können Sie sich berufen: AZ: L1 KR 201/07.

Gesetzliche Krankenkasse muss eine Gehörlosen-Notrufanlage bezahlen

Krankenkasse muss Anlage für Schwerhörige bezahlen

Ein Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen: Hochgradig Schwerhörige hat Anspruch auf Lichtsignalanlage

Erben und Vererben

Progymnasium  Bensberg

Zum Tag der Menschen mit Behinderungen findet am 8. Mai 2009, 16:00 – 18:00 Uhr, eine Veranstaltung uum Thema "Erben und Vererben" im PROgymnasium Bensberg statt. Das Erbrecht ist ein Thema, mit dem man sich am liebsten nicht befasst. Wer denkt schon gerne an den Tod? Dabei ist das Erbrecht ein wichtiges Thema, gerade für Behinderte. "Es gibt immer noch eine große Anzahl von Gesetzen und Vorschriften, die die Belange von behinderten Menschen nicht oder nicht genügend berücksichtigen." Es referiert Rechtsanwalt Dr. Luxem aus Bergisch Gladbach. Eine Gebärdensprachdolmetscherin begleitet den Abend.

Wahlprüfsteine

NGS

Was sagen die Parteien zum Thema "Gleichstellung von Menschen mit Behinderung"? Das Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung in RLP lädt ein zu einer Podiumsdiskussion - mit DGS- und Schriftdolmis:

Am 26. März ist die UN-Konvention zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung endlich in Deutschland in Kraft getreten. Damit ist ein wichtiger Meilenstein für die Selbstbestimmung und Teilhabe benachteiligter Menschen erreicht. Ob und wie diese Maßgaben umgesetzt werden, muss sich vor allem auf der regionalen Ebene zeigen. Bei der bevorstehenden Kommunalwahl sollte das Thema Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung daher erst recht auf der Agenda stehen.

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Wir müssen draußen bleiben: Gehörlose

Drachenbahn im Legoland Berlin

"Mit Sicherheit viel Spaß!" Das verspricht ein Schild im Berliner Legoland. Klingt gut. Leider ist das Gegenteil gemeint! Gehörlose dürfen die Achterbahn nicht benutzen! Das kann doch nicht wahr sein, denken Sie? Doch, dass das sehr ernst gemeint ist, musste kürzlich die gehörlose Familie Luksza erfahren. Wie bei einem Hund vor dem Fleischerladen hieß es: Wir müssen draußen bleiben!

Die Gehörlosen sind es nicht alleine. Nicht mitfahren dürfen u.a. Babys, Schwangere, Epileptiker, Rollstuhlfahrer, Herzkranke, Blinde... Bei denen mag es ja berechtigt sein. Aber warum nur dürfen Gehörlose nicht mitfahren?

Eine eindeutige Diskriminierung! Legoland Berlin sollte das schnellstens ändern!

Polizist schlägt Gehörlosen brutal zusammen

gewalttätige Verkehrskontrolle

Es ist zwar schon zwei Jahre her, aber jetzt erst wurde der Fall in der Öffentlichkeit bekannt. Und die Gehörlosengemeinschaft in den USA ist empört: Ein Gehörloser wird von der Polizei angehalten, weil er zu schnell gefahren ist. Er steigt aus, will seinen Ausweis herausholen - und darauf hinweisen, dass er gehörlos ist. Der Polizist befürchtet, dass der Gehörlose eine Waffe zücken will und schlägt ihn mit dem Kopf gegen die Heckscheibe seines Autos. So stark, dass die Nase gebrochen ist. Die Polizei beteuert, dass es sich um eine Ausnahme handle. Der Polizist wurde für zwei Tage vom Dienst suspendiert. Die Stadt Fort Worth zahlt dem Gehörlosen eine Entschädigung von 50.000$ - um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, das VIEL teurer werden könnte.

Die Empörung der (gehörlosen) Öffentlichkeit ist ausgelöst worden durch ein Video, das das brutale Vorgehen des Polizisten dokumentiert: Violent Stop

Arbeitsrecht für Gehörlose und Schwerhörige

DVGSS-Experten

Neuer Kurs bei DEAF AKADEMIE: ARBEITSRECHT FÜR GEHÖRLOSE UND SCHWERHÖRIGE vom 4. bis 7. Mai 2009 in Hamburg.

Für alle, die mehr über ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber wissen möchten.

Haben Sie auch solche Fragen:
- Schichtarbeit oder Überstunden - muss ich das machen?
- Mobbing - was tun?
- Abmahnung und dann?
- Kündigungsschutz- Arbeitsplatz sicher?

Im Seminar lernen Sie Ihre Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz kennen. Das Integrationsamt kann ihre Kosten (Teilnahme, Fahrt und Übernachtung) übernehmen.

DVGSS kann für Sie Ihre Übernachtung organisieren.
Einfach Mail an info@dvgss.de oder mit Webcam und Skype dgs-selbsthilfe anrufen.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.dvgss.de/arbeitsrecht/arbeitsrecht.html.

Zurück in die Dolmi-Steinzeit!

Neandertaler

„... unterstützende[n] Personen aus dem familiären oder freundschaftlichen Netzwerk der Menschen mit Behinderung … , die weder Gebärden[sprach]dolmetscher oder andere Kommunikationshelfer … sind“ sollen Gehörlose zu Elternabend usw. begleiten. Also die hörende Mama, das hörende Kind, die hörende Schwester gehen mit und "dolmetschen"! Genau DAS haben wir doch noch aus der "Steinzeit" des Dolmetschens in Erinnerung, und genau DAS sollte doch endlich der Vergangenheit angehören. Aber genau DAS kann man in den Erläuterungen des hessischen Sozialministeriums zur geplanten Änderung der HKhV (hessische Kommunikationshilfenverordnung) lesen.

Hinzu kommt, dass Dolmetscher-Honorare und Fahrtkostenpauschale beschnitten werden. Welcher Dolmi will dafür noch arbeiten? Leidtragende sind letztlich die Gehörlosen. Aus diesem Grunde haben sie gemeinsam mit den Dolmis einen Offenen Brief veröffentlicht.

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