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Expertenchat zum Thema Festbeträge

Rechtsanwalt Uwe Bümmerstede

Am Mittwoch, 17.03.2010, 19:00 bis 20:00 Uhr, veranstaltet der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. auf www.hoer-werk.de einen Expertenchat mit Rechtsanwalt Uwe Bümmerstede zum Thema „Urteil des Bundessozialgerichts vom 17.12.2009 - Festbeträge für hochgradig schwerhörige Menschen“.

Experten-Chat auf hoer-werk.de

Protest gegen Streichung der Freifahrt

Behindertenausweis

Der Deutsche Schwerhörigenbund in einer Stellungnahme zu Plänen der baden-württembergischen Regierung, die Freifahrten für Behinderte abzuschaffen:

Die Landesregierung von Baden-Württemberg plant mit einer Initiative über den Bundesrat die kostenlose Nutzung für Menschen mit Behinderungen von Bus und Bahn abzuschaffen. Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. fordert, dass die Freifahrtenregelung in der jetzigen Form unangetastet bleibt.

Politiker versuchen es halt immer wieder, gerade bei den vermeintlich Schwächsten zu sparen - und haben dabei bisher immer eine Bauchlandung gemacht. Der letzte Versuch ist gerade mal 5 Jahre her: "Wir brauchen barrierefreien Personennahverkehr". Schon damals hatten wir geschrieben: "Da kann man nur hoffen, dass die Bundesländer den gleichen Fehler nicht noch einmal machen!" Manche lernen halt nie dazu! Den Behinderten bleibt nichts weiter übrig, als wieder zu protestieren. Der DSB hat schon mal einen guten Anfang gemacht.

Fehlalarm? Einer Pressemitteilung des Bundestagsabgeordneten Wellenreuther zufolge scheint es so zu sein.

Dazu Stephan Wilke vom DSB:
"Nach unserer Auffassung scheint es ernsthafte Bestrebungen gehabt haben, diese aber durch den Protest der Behindertenverbände die Regierung von Baden-Württemberg zum Rückzug veranlasst hat, und nun versucht es so darzustellen, dass es nicht so gemeint wäre. Sicherlich spielen hier parteitaktische Erwägungen eine Rolle. Unter Fehlalarm verstehen wir etwas anderes." Wir würden uns wünschen, dass es auch entsprechend wiedergegeben wird, dass es sich hier um einen CDU Abgeordneten aus Baden-Württemberg handelt von der Landesregierung der CDU/FDP.

Bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder

Bundesadler

Super, das Urteil, das das Bundessozialgericht gestern gefällt hat: Die Krankenkasse muss die Kosten für digitale Hörgeräte in voller Höhe übernehmen (s.u.). Festbeträge sind zwar OK, aber sie "sollen nicht die notwendige Versorgung behindern". Das kann man natürlich auch auf andere Behinderungen übertragen. Gleiches Recht für alle! Zum Nulltarif ist das für die Krankenkassen natürlich nicht zu haben. Sie müssen wohl einige 100.000.000 € einkalkulieren. Sicherlich viel Geld - aber für einen guten Zweck!

Urteil des Bundessozialgerichts: Kassen müssen auch für hochwertige Hilfsmittel zahlen

Kassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen

Kassen müssen auch hochwertige digitale Hörgeräte bezahlen

BSG: Versorgung wichtiger als Festbeträge

Bundessozialgericht - Schwer Hörgeschädigte haben Anspruch auf digitale Hörgeräte

Versorgung mit digitalen Hörgeräten

Bundesadler

Wer nicht hören kann, muss - KÄMPFEN! Eigentlich unfassbar, dass man für Selbstverständliches kämpfen muss. Digitale Hörgeräte sind so eine Selbstverständlichkeit. Wer jemals den Schritt von analogen zu digitalen Hörgeräten selbst erlebt hat, wird diesen Quantensprung in der Entwicklung von Hörgeräten begeistert bestätigen. Dabei geht es nicht um ein größeres Hör-Vergnügen, sondern um erheblich bessere Kommunikation und damit auch berufliche Integration.

So schreibt uns Reymond Dabelstein (er und seine Frau sind schwerhörig):

Ich versuche herauszubekommen, wie die neuen Gesetze für Hörgeschädigte inzwischen aussehen und wer Hörgeräte bezahlen muss. Meine Frau und ich kommen mit "normalen" Kassenhörgeräten nicht klar! Wir brauchen stets die digitalen HG, die immer zuzahlungspflichtig sind. Wir müssen Spießruten laufen, sprich von der Krankenkasse zum AA zum IFD und zur Rentenversicherung bis zur Klage beim Sozialgericht - bis wir dann (hoffentlich!) gewinnen und der RVB bezahlen muss. Aber erstens dauert das alles immer so um die 2 - 4 Jahre und zweitens werden dann schon fast die nächsten neuen HG fällig. Und außerdem, warum müssen wir Hörgeschädigten hinter dem Geld herlaufen? Steht uns das nicht von vornherein zu? Gibt es keine Anlaufstelle, wo alle Hörgeschädigten ihre Belange vortragen können, damit ihnen geholfen wird?

Gute Idee, aber solch eine Anlaufstelle gibt es wohl nicht. Aber morgen ist ein wichtiger Termin in Sachen "digitale Hörgeräte". Das Bundessozialgericht muss entscheiden, ob eine Krankenkasse die Kosten für digitale Hörgeräte in voller Höhe übernehmen muss. Eine wichtige Entscheidung für alle Hörgeschädigten. Es wird spannend!

Termintipp des Bundessozialgerichts

Köln – eine Stadt für alle

Stadt Köln

Anfang Dezember werden 2 Veranstaltungen im Historischen Rathaus Köln stattfinden. Beide Veranstaltungen sind barrierefrei. Gebärdensprachdolmetscher/-innen und eine Induktionsschleife für Hörgeschädigte sind vorhanden.

Donnerstag, 3.12., 16.30 – 19.30 Uhr, Historisches Rathaus
Veranstaltung zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung 2009:
Köln – eine Stadt für alle. Was folgt aus der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung?“
Oberbürgermeister Roters und die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik laden gemeinsam zur diesjährigen Veranstaltung ein. Neben Vorträgen und einer Diskussion mit Vertreterinnen und Vertretern der Ratsfraktionen wird es Informationsstände geben.
Bitte schicken Sie Ihre Anmeldung bis zum 30.11. an behindertenbeauftragte@stadt-koeln.de.
Falls Sie sich vorab über die UN-Konvention informieren möchten: Sie finden den Wortlauf der Konvention sowie weitere Dokumente unter http://www.stadt-koeln.de/2/menschen-mit-behinderung/03034/. Die

Montag, 7.12., 19 Uhr, Historisches Rathaus
In der Reihe "Wissenschaft im Rathaus":
"Von Löwenherzen, Lebensträumen und Grenzerfahrungen: Die Faszination des Sports für Menschen mit Behinderung"
Referent ist Dr. Thomas Abel vom Institut für Motorik und Bewegungstechnik der Deutschen Sporthochschule Köln. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter http://www.stadt-koeln.de/6/veranstaltungskalender/01572/
 

Tolle Ideen für den Bürgerhaushalt

Bürgerhaushalt

Gestern hat in Köln die Auftaktveranstaltung zum Bürgerhaushalt 2010 stattgefunden (s.u.). Alle Bürger, ausdrücklich auch die gehörlosen, sind aufgefordert, Ideen einzureichen. Der gehörlose Jan Eichler hat es getan. Und er hat wirklich gute Ideen:

1. Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern in der VHS (Volkshochschule)
Mein Ziel ist es, dass die hörbehinderten Menschen bei der VHS alle Kurse besuchen können und die gleichen Gebühren zahlen. Die VHS muss die Kosten des Einsatzes der Gebärdensprachdolmetscher übernehmen, wenn sie erfahren, dass Hörbehinderte sich angemeldet haben!
Vorschlag unterstützen

2. Kostenübernahme der Gebärdensprachdolmetscher für den Elternsprechtag
Vorschlag unterstützen

Alle von den Bürgern eingereichten Ideen werden im Internet vorgestellt, und man kann sie mit wenigen Klicks unterstützen (nachdem man sich registriert hat). Das sollten wir tun, übrigens auch Nicht-Kölner! Denn wer weiß, vielleicht sind diese Ideen auch für andere Städte "ansteckend".

Befreiung von Studiengebühren

Justitia

Ein Gerichtsurteil, das auch für hörgeschädigte StudentInnen von Bedeutung ist:

Gegenstand: Befreiung von Studiengebühren / Nachweiserleichterung für Studierende mit Behinderung
Gericht: Karlsruher Verwaltungsgericht

In seiner Entscheidung vom 15.10.2008 hat das Karlsruher Verwaltungsgericht der Klage eines Heidelberger Studenten stattgegeben. Die Universität hatte seinen Antrag auf Befreiung von den Studiengebühren mit der Begründung abgelehnt, dass die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 für den Nachweis der "erheblichen Studienerschwernis" nicht ausreiche und zusätzlich ein fachärztliches Attest gefordert, das erläutere, wie sich die Behinderung konkret auf das Studium auswirke und welche zeitlichen Nachteile damit verbunden seien.

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Freie Wahl der Berufsschule?

STOPP

Haben Gehörlose eigentlich die freie Wahl der Berufsschule, oder können sie gezwungen werden, an einer Berufsschule für Hörgeschädigte den Unterricht zu besuchen? Natürlich brauchen sie in einer "hörenden" Berufsschule Dolmetscher. Aber ist das teurer als der Unterricht an einer Spezialberufsschule, samt Unterbingung im Internat und Fahrtkosten? Und selbst wenn es teurer ist - hat der Azubi nicht die freie Wahl?

Einem gehörlosen Azubi in München wurde der Besuch der Berufsschule in München verweigert. Er soll gezwungen werden, die Berufsschule in Essen zu besuchen. Die Fragwürdigkeit dieser Entscheidung wird besonders deutlich, wenn man bedenkt, dass es sich um eine gehörlose Familie handelt und dass die gehörlosen Brüder erfolgreich die Beerufsschule vor Ort besucht haben.

Lesen Sie den ausführlichen Bericht einer Vertrauten der Familie:

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Gericht in Belgien: Integration ohne Dolmis = Diskriminierung

FEVLADO

In Flandern (der nördliche Teil Belgiens, in dem Holländisch gesprochen wird) gibt es keine Möglichkeit für Hörgeschädigte, an einer Schule für Hörgeschädigte den Realschulabschluss oder das Abitur zu machen. Sie MÜSSEN also zwangsläufig die Schulen für Hörende besuchen. Dafür gab es dann den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern, aber nur in 30% der Unterrichtsstunden. Dagegen haben drei gehörlose Schüler und ihre Eltern, unterstützt durch den Flämischen Gehörlosenbund FEVLADO, vor Gericht geklagt. Und sie haben gewonnen! Das Gericht bezeichnete den zu geringfügigen Dolmi-Einsatz als Diskriminierung und verurteilte die Behörden, für mindestens 70% der Unterrichtsstunden Dolmis bereitzustellen.

Die flämischen Gehörlosen sind stolz auf diesen Sieg - und hoffen, dass Gesetze entsprechend geändert werden, damit nicht nur die drei Kläger, sondern ALLE hörgeschädigten Schüler bessere Bildungschancen bekommen.

Vlaamse Gemeenschap veroordeeld wegens discriminatie van dove leerlingen

Milestone for equal educational opportunities for deaf students: Flemish government sentenced for discrimination

Führerscheineintrag 'muss Hörgeräte tragen' - gestrichen!

Gabi Linden

Gabi Linden hatte Erfolg vor Gericht. Der Eintrag in ihrem Führerschein 'muss Hörgeräte tragen' (siehe unten) ist gestrichen worden. Nun schaut sie bestimmt nicht mehr so ernst wie auf diesem Foto, sondern strahlt vor Freude!

Für alle, die an Einzelheiten interessiert sind - oder in ihrem Führerschein auch den Eintrag loswerden wollen - hat Gabi einen Bericht geschrieben:

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