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Gehörlosengeld bald auch in Thüringen

Nur in fünf Bundesländer bekommen die taube Menschen das Gehörlosengeld. Anfang Mai 2017 kündigte die Thüringer Sozialministerin Heike Werner (Linke) im Landtag in Erfurt die Einführung vom Gehörlosengeld in Höhe von 100 Euro für taube Menschen an. Seit 2010 gibt es Blindengeld in Höhe von 320 Euro.

Heike Werner (Foto: Delf Zeh)

Thüringen möchte das Gehörlosengeld als sechstes Bundesland einführen.

„Auch gehörlose Menschen in Thüringen benötigen dringend einen Nachteilsausgleich in Form eines Gehörlosengeldes.“, sagt Karola Stange, behindertenpolitische Sprecherin der LINKE-Landtagsfraktion, Ende August 2016. Das Sozialministerium plant mit einer Gesamtsumme von einer Million Euro jährlich, wenn Gehörlose monatlich 100 Euro erhalten würden.

Der Landesverband der Gehörlosen in Thüringen fordert schon seit zwanzig Jahren eine finanzielle Unterstützung des Landes für taube Menschen. Durch die Sinnesbehinderung entstünden den Betroffenen höhere Ausgaben im Alltag, sagte Thomas Schulz vom Landesverband der Gehörlosen der Nachrichtenagentur dpa.

Das Gehörlosengeld gibt es in einigen Bundesländern als finanzielle Unterstützung für taube Menschen. Der Betrag kann für den Mehraufwand (Hilfsmittelkosten oder weiterer Aufwand), den Gehörlose im Vergleich zu Hörenden haben, eingesetzt werden. Das Gehörlosengeld ist einkommmens- und vermögensunabhängig und muss beantragt werden.

Die Höhe des Gehörlosengeldes

Berlin: 136,34 € (20 % der Blindenhilfe)
Brandenburg: 98,40 €
Nordrhein-Westfalen: 77,00 €
Sachsen: 103,00 €
Sachsen-Anhalt:  41,00 €

Tags: Gehörlosengeld, Landesverband, Thüringen

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