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Brandenburg erhöht Gehörlosengeld um rund 20 Prozent

Das Gehörlosengeld, offiziell “Landespflegegeld” genannt, wird in Brandenburg auf 130 Euro erhöht. Die Gesetzesänderung tritt am 1. Juli in Kraft und erhöht die Geldleistung um fast 24 Euro. Das berichtete die brandenburgische Staatskanzlei am 5. März 2024. Zuvor bekamen Gehörlose in dem Bundesland 106,60 Euro. Das Blindengeld wird ebenfalls erhöht um 79,20 Euro auf nun insgesamt 425 Euro, was ebenfalls rund 20% entspricht. 

Ein kombiniertes Taubblindengeld gibt es in Brandenburg nicht. Betroffene können entweder Blinden- oder Gehörlosengeld bekommen, und davon dann die höhere Summe. Das ist in dem Fall das Blindengeld. 

Weiterhin wird das Landespflegegeldgesetz, in dem das Gehörlosengeld geregelt ist, in das “Landesteilhabegesetz” umbenannt. Die brandenburgische Staatskanzlei zitiert dazu die Sozialministerin Ursula Nonnemacher: „Aus dem Landespflegegeldgesetz wird das Landesteilhabegesetz. Damit unterstreichen wir, worum es geht: Wir verbessern die gesellschaftliche Teilhabe von blinden und gehörlosen Menschen. Sie können mehr gezielte Unterstützung erhalten, um möglichst eigenständig und uneingeschränkt am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilhaben zu können.“

Die Landespflegegelder können Betroffene über die Landkreise und die kreisfreien Städte bekommen. Die brandenburgische Staatskanzlei sagt dazu: “Anspruch auf die Leistungen haben blinde Menschen und ihnen nach § 72 Absatz 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch gleichgestellte Personen. Außerdem gehörlose Menschen mit angeborener oder bis zum siebten Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Personen, die erst später die Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit erworben haben, gelten nur dann als gehörlos im Sinne dieses Gesetzes, wenn der Grad der Behinderung wegen schwerer Sprachstörungen 100 vom Hundert beträgt.”

Im Ranking der sieben Bundesländer, die Gehörlosengeld zahlen, liegt Brandenburg ab Juli weiterhin auf Platz Fünf, danach folgt mit etwas Abstand Sachsen mit 150 Euro im Monat und dann die Spitzenreiter Hessen (164,97€), Berlin (168,35€) und Thüringen (172€). Am wenigsten Gehörlosengeld gibt es in Sachsen-Anhalt (61,30€) und Nordrhein-Westfalen (77€). 

Taubblindengeld gibt es ebenfalls in sieben Ländern, hier gehen die Beträge noch weiter auseinander. So zahlen Hessen und Bayern jeweils über 1.400 Euro monatlich, danach folgt deutlich abgeschlagen Berlin mit 1.189 Euro. Sachsen zahlt immerhin 850 Euro monatlich, Thüringen 644 Euro. Schlusslichter sind Schleswig-Holstein mit 400 Euro und Brandenburg mit aktuell noch 345,80 Euro. Immerhin überholt es dann ab Juli Schleswig-Holstein knapp. 

Wir halten euch natürlich weiter auf dem Laufenden zu den Entwicklungen beim Flickenteppich Gehörlosengeld in Deutschland! 

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Tags: Brandenburg, Gehörlosengeld, Landespflegegeld

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1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort

  • Clara Frommig
    4. April 2024 14:26

    Der Beitrag gehörte schon lange angepasst aufgrund der hohen Inflation in den letzten Monaten, aber gut, dass jetzt endlich was passiert ist, und ich hoffe, dass das auch bald auf schwerhörige Menschen ausgeweitet wird… mittlerweile gibt es ja zum Glück schon viel Unterstützung etwa durch Schriftdolmetschen und Live-Untertitel auf Veranstaltungen wie z.B. auf sprachpilot.at oder auch Gebärdensprach-Dolmetscher bei Arztbesuchen, bei Vorlesungen, in der Schule und so weiter…wenn alle Menschen irgendwann mal als „gleich“ angesehen werden, braucht es auch kein Gehörlosengeld mehr finde ich… nur brauchen auch gehörlose und schwerhörige Personen die gleichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt wie alle anderen.

    Antworten

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