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239.000 Euro für barrierefreie Zugänge im Zentrum für Gehörlosenkultur Dortmund e.V.

SozialstiftungNRW unterstützt umfassende Umbaumaßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Sinnes- und Mobilitätseinschränkungen

 

Am Mittwoch übergab der Vorsitzende des Stiftungsrats der SozialstiftungNRW, Marco Schmitz, MdL in Dortmund einen Förderbescheid über 239.000 Euro an Edgar Brandhoff, 2. Vorstandsvorsitzender des Zentrums für Gehörlosenkultur. Die Mittel fließen in umfangreiche bauliche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit im zentral gelegenen Vereinsgebäude im Dortmunder Unionviertel

Dortmund. Das Zentrum für Gehörlosenkultur in Dortmund ist eine zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Hörbeeinträchtigung, körperlicher oder mehrfacher Behinderung. Das vierstöckige Gebäude im Unionviertel, einem Stadtteil in direkter Nachbarschaft zur Dortmunder Innenstadt, bietet rund 1.500 Quadratmeter Fläche für vielfältige Beratungs-, Kultur- und Selbsthilfeangebote. Bisher war das Haus jedoch ausschließlich über Treppen zugänglich – sowohl im Eingangsbereich als auch innerhalb der Etagen.

Ein Gebäude für alle – barrierefrei, inklusiv und zugänglich

Mit der Förderung der SozialstiftungNRW in Höhe von 239.000 Euro wird nun der barrierefreie Umbau des Gebäudes ermöglicht. Dazu zählt vor allem der Einbau eines Außenaufzugs, durch den künftig alle Ebenen stufenlos erreichbar sein werden. Zusätzlich werden weitere bauliche Anpassungen vorgenommen: eine Stahlbrücke zur Erschließung des Erdgeschosses, kleinere Hebeeinrichtungen, barrierefreie Sanitäreinrichtungen sowie bauliche Lösungen, um die architektonischen Versprünge im Gebäude zu überbrücken. „Barrierefreiheit ist mehr als nur ein baulicher Standard – sie ist Voraussetzung für echte Teilhabe. Mit dieser Förderung setzen wir ein Zeichen für eine inklusive Gesellschaft“, betonte Marco Schmitz bei der Übergabe des Bescheids.

Spezielle Bedarfe von Menschen mit Hörbehinderung im Blick

Ein besonderes Augenmerk liegt bei der Planung auch auf den Bedarfen der primären Zielgruppe: Menschen mit Hörbeeinträchtigung. Die geplanten baulichen Maßnahmen berücksichtigen daher visuelle Notrufsysteme, eine verglaste Aufzugsanlage und transparente Zugänge im Laubengang, um Kommunikation, Orientierung und Sicherheit für Menschen mit Sinneseinschränkung zu gewährleisten.

Die regelmäßig im Gebäude stattfindenden Angebote – vom Gehörlosentheater über Eltern-Kind-Gruppen bis hin zu Vereinstreffen – sollen so künftig für alle Menschen zugänglich und nutzbar sein. „Barrierefreiheit ist der Schlüssel zu echter Teilhabe“, erklärt Edgar Brandhoff, 2. Vorstandsvorsitzender des Zentrums für Gehörlosenkultur. „Mit der großzügigen Unterstützung der SozialstiftungNRW gestalten wir unsere Räume jetzt so, dass jede Person unsere Angebote problemlos nutzen kann – ganz unabhängig von körperlichen Voraussetzungen.“

 

Die SozialstiftungNRW:

 

Die SozialstiftungNRW – mit gesetzlichem Namen Stiftung Wohlfahrtspflege NRW – ist eine Stiftung öffentlichen Rechts des Landes Nordrhein-Westfalen. 1974 als Sozialstiftung gegründet, erhält sie jährlich 24,5 Millionen Euro aus den Erlösen der Spielbanken in Nordrhein-Westfalen sowie rund 1,1 Millionen Euro aus den Lotterie- und Wetteinnahmen. Damit finanziert sie soziale Projekte der gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege und ermöglicht die Umsetzung innovativer Ideen. Bis heute hat sie rund 8.700 Vorhaben mit einer Fördersumme von einer Milliarde Euro unterstützt. Über die Auswahl der Projekte entscheidet der zehnköpfige Stiftungsrat. Er besteht zur Hälfte aus Parlamentariern, die vom NRW-Landtag entsandt werden. Jeweils zwei Mitglieder stellen die Spitzenverbände in der Arbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW sowie die zuständigen Landesministerien.

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