Letzten Monat hat die European Union of the Deaf (EUD) einen Bericht dazu veröffentlicht, welche Empfehlungen sie für die nächste Phase der europäischen Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 eingebracht haben. Worum es sich bei dieser Strategie genau handelt, welche Veränderungen bereits in Aussicht sind und welche Empfehlungen der EUD in eine Entschließung des Europäischen Parlaments übernommen wurden, erfahrt ihr hier.
Was ist die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030?
Die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 ist eine europäische Strategie zur Verbesserung der Leben von Menschen mit Behinderung in Europa und weltweit, die im März 2021 von der Europäischen Kommission angenommen wurde. Sie baut auf der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2010-2020 auf.
Im Rahmen dieser Strategie gab es den Aktionsplan 2021-2024. Innerhalb dieses Aktionsplans wurden bereits einige Leitinitiativen der Strategie 2021-2030 umgesetzt. Dazu zählt die Verabschiedung neuer Richtlinien für den europäischen Behindertenausweises und für den Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen im Oktober 2024. Diese Richtlinien legen fest, dass der Europäische Behindertenausweis und die verbesserte Version des Parkausweises bis spätestens dem 5. Juni 2028 im Europäischen Wirtschaftsraum in physischer und digitaler Form verfügbar und anwendbar sein sollen. Ob sie schon vorher in Deutschland verfügbar sein könnten, steht noch nicht fest. Im Rahmen eines Pilotprojekts wurde der Ausweis bereits in Belgien, Estland, Finnland, Italien, Malta, Rumänien, Slowenien und Zypern versuchsweise eingeführt.
Europäischer Behindertenausweis
Der Europäische Behindertenausweis wird den Deutschen Schwerbehindertenausweis nicht ersetzen, aber kann zusätzlich bei Reisen im EU-Ausland genutzt werden. Damit können Reisende mit anerkanntem Behindertenstatus und ihre Assistenzkräfte/-tiere im Ausland dieselben Vorteile wie Bewohner*innen des Landes mit Behindertenstatus geltend machen. Das bedeutet beispielsweise, dass sie Rabatte bei Museumseintritten oder im öffentlichen Personenverkehr nutzen können. Es gelten aber jeweils die nationalen Regelungen für Menschen mit Behinderung und es werden keine EU-weiten Regelungen zu Vorteilen oder Sonderkonditionen eingeführt. Weitere Informationen zum Ausweis gibt es hier oder hier.
Europäischer Parkausweis für Menschen mit Behinderung
Der aktuelle Europäische Parkausweis wird bisher noch nicht in allen Ländern anerkannt, da er in den Mitgliedsstaaten in unterschiedlichen Formaten ausgestellt wird. Deshalb wird eine verbesserte Version des Europäischen Parkausweises in einheitlichem EU-Format die nationalen Ausweise ersetzen.
Im Kontext des Aktionsplans 2021-2024 wurde außerdem eine Expertengruppe eingerichtet, die die Umsetzung der Strategie unterstützen soll. An dieser Expertengruppe ist auch die EUD beteiligt. Gleichzeitig wurden viele Ziele Europas als „Union der Gleichheit“ noch nicht ausreichend umgesetzt. Es wird insbesondere kritisiert, dass oft Mechanismen fehlen, um die Umsetzung der Strategie in den einzelnen Mitgliedsstaaten zu überwachen. Beispielsweise der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit wurde in vielen Mitgliedsstaaten nicht ausreichend umgesetzt. Deshalb wurden Verfahren gegen diese europäischen Mitgliedsstaaten eingeleitet. Außerdem wird in einem Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes darauf hingewiesen, dass die praktischen Auswirkungen der EU-Maßnahmen bisher noch begrenzt sind.
In Vorbereitung auf den Aktionsplan 2025-2030 wurde Ende letzten Jahres ein Bericht des Committee on Employment and Social Affairs (dt.: Komitee für Arbeit und Soziales) im Europäischen Parlament debattiert. Der Bericht schlägt vor sich für die nächste Aktionsphase neue ehrgeizige Leitinitiativen und konkrete Maßnahmen vorzunehmen. Außerdem legt der Bericht einen Schwerpunkt auf die Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderung. Der Bericht forderte auch eine Verbesserung der gesamten Strategie 2021-2030, die nun noch 2026 veröffentlich werden soll. An dem Bericht war auch die EUD beteiligt und hat einige Empfehlungen eingebracht.
Welche Empfehlungen der European Union of the Deaf (EUD) wurden eingebracht?
Die European Union of the Deaf hat in den Bericht einige Empfehlungen eingebracht, insbesondere um die Rechte von Gebärdensprachnutzer*innen zu stärken. Folgende Empfehlungen der EUD wurden in einer Entschließung des Europäischen Parlaments angenommen:
Es wird gefordert, dass alle Organe der EU, einschließlich der Kommission, des Parlaments und des Rates, sowie die EU-Agenturen ihre Informationen und offiziellen Interaktionen für alle Menschen mit Behinderungen vollständig zugänglich machen. Dazu gehören Übersetzungen von Informationen in International Sign auf Online-Plattformen der Europäischen Union, sowie die Verdolmetschungen von Plenardebatten in International Sign und die Nutzung von Sprache-zu-Text Software.
Außerdem soll ein uneingeschränkter Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden. Unter anderem durch die Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetschen, eine verbesserte Schulung des Justizpersonals und der Angehörigen der Rechtsberufe und durch barrierefreien Zugang zu Informationen sowohl online als auch offline, einschließlich spezieller Websites und Informationsbroschüren.
Auch die Chancengleichheit für Frauen mit Behinderungen soll gefördert werden. Sie sollen verbesserten Zugang zu Führungs- und Entscheidungspositionen in allen Sektoren erhalten. Damit soll auch der Zugang zu besser bezahlten Positionen unterstützt werden. EU-weite Lerninstrumente und Schulungsprogramme sollen gefördert werden, und diese sollen auch in Gebärdensprachen zugänglich sein.
Es bleibt abzuwarten wie sich die Umsetzung der Empfehlungen der EUD auf europäischer Ebene und dann in den nationalen Gesetzgebungen der Mitgliedsstaaten gestaltet. Wie man am Beispiel des Europäischen Behindertenausweises sehen kann – der Ausweis wurde zwar bereits 2016 als Pilotprojekt gestartet, aber soll jetzt erst 2028, also 12 Jahre später, voll im Europäischen Wirtschaftsraum umgesetzt werden.






















