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Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen sinkt

Die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen sinkt seit Jahren. Sie lag 2017 bei 11,7 Prozent, 2007 lag sie noch bei 15,8 Prozent. Das geht aus der Antwort (19/3579) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/3303) der FDP-Fraktion hervor. In der Antwort heißt es weiter, dass 2016 (neuere Zahlen liegen nicht vor) bundesweit 122.785 Arbeitgeber die Beschäftigungspflichtquote für Behinderte nicht erfüllten und dadurch 274.464 Pflichtarbeitsplätze nicht besetzt wurden. Erfüllen Arbeitgeber diese Quote nicht, müssen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe an die Integrationsämter der Bundesländer zahlen.

Die eingenommenen Gelder der Ausgleichsabgabe werden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwaltet und durch die Integrationsämter der Länder für finanzielle Leistungen ausgegeben.

Die Erwerbsquote wird vom Statistischen Bundesamt im Rahmen des Mikrozensus nur alle vier Jahre erhoben. Die Veröffentlichung der Daten für 2017 erfolgt voraussichtlich im August 2018.

Aus der Antwort von der Bundesregierung: Die Arbeitsvermittlung ist Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter. Im Jahr 2017 konnten 63.030 arbeitslose schwerbehinderte Menschen eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufnehmen. Von diesen wurden 7.502 durch die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter vermittelt, das entspricht einem Anteil von 12 Prozent. Dabei beschränken sich die Leistungen der Agenturen für Arbeit nicht nur auf die klassische Vermittlung, sondern sie umfassen weitere umfangreiche Angebote. So tragen z. B. die Selbstinformationseinrichtungen, die Beratungsdienstleistungen, die
Einschaltung von Dritten, vielfältige finanzielle Hilfen bei der Beschäftigungssuche und auch der Vermittlungsgutschein zur Beschäftigungsaufnahme auf dem ersten Arbeitsmarkt bei.

Tags: Arbeitsbeschäftigung, Arbeitslosenquote, Arbeitslosigkeit, Arbeitsmarkt, Beschäftigungspflichtquote, Bundesregierung, FDP, Kleine Anfrage

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