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„Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber muss steigen“

Der Sozialverband VdK Deutschland e.V. hat eine Pressemitteilung zur Ausgleichsabgabe veröffentlicht. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Jürgen Dusel, hat sich für eine Erhöhung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe ausgesprochen. Diese müssen Arbeitgeber zahlen, wenn sie keine Menschen mit Behinderung beschäftigen.

Dies kommentiert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, wie folgt:

„Wir unterstützen die Forderung des Bundesbehindertenbeauftragten Jürgen Dusel, die Ausgleichsabgabe für Betriebe zu erhöhen, die keine Menschen mit Behinderung beschäftigen. Diese Forderung erhebt der Sozialverband VdK schon lange, denn die Beschäftigungsquote von fünf Prozent ist immer noch nicht erreicht und liegt immer noch bei nur 4,6 Prozent. Im Jahr 2017 hatten von 164.361 beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern in Deutschland 42.218 Arbeitgeber keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigt, davon 40.967 Unternehmen der Privatwirtschaft.

Dabei sind Arbeitgeber verpflichtet, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Viele Arbeitgeber entziehen sich dem aber und zahlen stattdessen die Ausgleichsabgabe. Darin sehen wir als Sozialverband VdK einen klaren Verstoß gegen geltende Regeln, eine Benachteiligung und ein Hindernis für die Integration von Menschen mit Behinderung in das Berufsleben. Wir fordern daher, es Arbeitgeber schwerer zu machen, Menschen mit Behinderung nicht zu beschäftigen, und plädieren für eine Anhebung der Ausgleichsabgabe auf 750,00 Euro pro nicht besetztem Pflichtplatz. Die bestehenden Ausnahmeregelungen für Kleinunternehmen mit bis zu 60 Beschäftigten können weiterhin bestehen bleiben.“

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