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EU-Aktionsplan für Barrierefreiheit im Web

Im Januar 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Aktionsplan für Barrierefreiheit im Web 2022-2025 (der Plan) als Teil der Europäischen Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030. Ein mehrjähriger Aktionsplan, der darauf abzielt, die Barrierefreiheit der von der Europäischen Kommission (EK) betriebenen Websites und mobilen Anwendungen zu fördern. Der Plan zielt insbesondere darauf ab, Texte, Grafiken, audiovisuelles – und anderes – Material für alle zugänglich zu machen.

Der Plan verfolgt drei Hauptziele: (1) Sicherstellung, dass alle öffentlichen Websites, mobilen Apps und Social-Media-Inhalte der Europäischen Kommission zugänglich sind; (2) Sicherstellung, dass alle Dienste der Europäischen Kommission die festgelegten Zugänglichkeitsziele erreichen; und (3) Förderung des Austauschs und der Harmonisierung von Praktiken innerhalb der EU in Bezug auf Zugänglichkeitsstandards.

Der Plan zielt darauf ab, die Zugänglichkeit des Internets in folgenden Bereichen voranzutreiben:

  • Regeln und Leitlinien – die Europäische Kommission wird die Ziele der Zugänglichkeit verfolgen, indem sie den Abschnitt über die Zugänglichkeit des Europa Web Guide aktualisiert, erweitert und regelmäßig überprüft.
  • Zugänglichkeitserklärungen, Feedback-Mechanismus – Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehört die Bereitstellung von Leitlinien für Manager und einer Vorlage für die Veröffentlichung von Zugänglichkeitserklärungen auf EK-Websites. Darüber hinaus wird ein Feedback-Mechanismus für die Zugänglichkeit eingeführt, um die Nutzer bei der Identifizierung aller potenziellen Probleme zu unterstützen. In diesem Zusammenhang müssen die Betreiber von Websites auch eine förmliche Bewertung der Zugänglichkeit abgeben und ein System zur Reaktion auf Beschwerden einrichten.
  • Überwachung der Einhaltung der Vorschriften – Um eine effiziente Überwachung zu gewährleisten, plant die Europäische Kommission eine systematische Überprüfung der Konformität der Zugänglichkeit ihrer Websites sowie eine Überprüfung der Richtigkeit und des Inhalts der Zugänglichkeitserklärungen auf den Websites der Europäischen Kommission. Die EG wird die Überwachung auch durch regelmäßige Bewertungen der Zugänglichkeit und spezifische Empfehlungen ergänzen.
  • Bewusstseinsbildung und interne Kommunikation – In diesem Bereich möchte die Kommission bewährte Praktiken für die Barrierefreiheit im Internet weitergeben und Schulungen für die Mitarbeiter der Kommission anbieten, die an Websites und mobilen Anwendungen arbeiten. Darüber hinaus wird die Europäische Kommission bestehende Netzwerke im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) nutzen.
  • Schulung – Zu den erwarteten Aktivitäten der Europäischen Kommission gehört die Schaffung von Schulungswegen für verschiedene Mitarbeiterkategorien, um den Wissensstand in Bezug auf die Anforderungen der Barrierefreiheit zu erhöhen. Die Europäische Kommission wird auch Informationsveranstaltungen zu Werkzeugen und Lösungen für die Erfüllung der Zugänglichkeitsanforderungen anbieten.
  • Organisatorische Koordinierung – durch die Einrichtung einer Task Force für die Barrierefreiheit im Internet will die Europäische Kommission Ressourcen und Fachwissen anziehen, um die zu ergreifenden Maßnahmen festzulegen. Darüber hinaus möchte die EK dem Lenkungsausschuss für Unternehmenskommunikation, einem beratenden Gremium, dem Kommunikationsexperten angehören, regelmäßig über Fortschritte bei der Einhaltung der Zugänglichkeitsvorschriften berichten.

Die EUD begrüßt den Aktionsplan zur Barrierefreiheit im Internet und erkennt sein großes Potenzial an. Dennoch ist es wichtig zu betonen, dass eine vollständige Zugänglichkeit für Gehörlose bei der Nutzung von EU-Websites und mobilen Anwendungen nur erreicht werden kann, wenn Informationen in allen nationalen Gebärdensprachen der EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden. Dies ist von grundlegender Bedeutung, damit Gehörlose ihr Recht auf politische Teilhabe und auf Zugang zu Informationen wahrnehmen können.

Die EUD bedauert, dass der aktuelle Aktionsplan für Barrierefreiheit im Internet nicht in Absprache mit den europäischen Organisationen von Menschen mit Behinderungen (OPD) entwickelt wurde, und fordert die Einbeziehung von Gehörlosenexperten und Gehörlosenorganisationen in die nächsten Phasen der Entwicklung des Plans.

Tags: Barrierefreiheit, EUD, Europa, Europäische Kommission, European Union of the Deaf, Zugänglichkeit

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