Der Bundesrat hat am 25. September 2026 eine neue Verordnung beschlossen: die Gerichtskommunikationshilfenverordnung, kurz GKHV. Die GKHV ist die Rechtsverordnung, die auf dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) basiert. Die GKHV legt fest, wie Gebärdensprachdolmetschende, Taubblindenassistierende und Kommunikationsassistierende vor Gericht bezahlt werden. Bisher gab es dazu keine klaren Regeln.
Was ist neu für Taubblindenassistenz?
Der wichtigste Punkt: Taubblindenassistenz wird in der neuen Verordnung zum ersten Mal ausdrücklich genannt. Bisher war unklar, ob und wie sie bei Gericht, bei der Polizei oder bei Ermittlungen überhaupt bezahlt wird. Das ändert sich jetzt.
Auch Lormen und taktile Gebärden werden jetzt offiziell als anerkannte Kommunikationsformen genannt.
Wie viel wird gezahlt?
Die Bezahlung hängt von der Qualifikation ab:
- Mit staatlich anerkannter Berufsausbildung: 93,00 Euro pro Stunde
- Mit anerkannter Qualifizierung (zum Beispiel nach GFTB): 69,75 Euro pro Stunde
- Ohne Nachweis: 23,25 Euro pro Stunde
Weil es in Deutschland noch keine staatliche Berufsausbildung für Taubblindenassistenz gibt, bekommen die meisten Assistierenden die mittlere Stufe von 69,75 Euro, wenn sie ihre Qualifizierung nachweisen können.
Was bedeutet das für Betroffene?
Taubblinde Menschen können jetzt selbst wählen, wer sie begleitet, und diese Person auch namentlich benennen. Der Umfang der Unterstützung muss vorher klar festgelegt werden. Wenn die Verordnung im vierten Quartal 2026 verkündet wird, gilt sie ab dem 1. Januar 2027.
Fachverbände kritisieren allerdings, dass wichtige Fragen offen bleiben, zum Beispiel eine klare Mindestbezahlung.
Quelle: Die vollständige Verordnung und alle Details finden Sie beim Bundesrat: Beratungsvorgang 433/26 beim Bundesrat.
Eine ausführliche Einordnung mit weiteren Details zu Gebärdensprachdolmetschen und Taubblindenassistenz gibt es im Blogartikel von manua: manua-Blogartikel zur GKHV.




















