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Phantasialand: Achterbahn-Verbot für taube Menschen

Das Phantasialand in Brühl bei Köln verbot die tauben Menschen, an vielen Vergnügungsattraktionen teilzunehmen. Das bestätigt das Phantasialand offiziell eine Anfrage einer tauben Person auf Facebook:

„Der Punkt ist hier, dass wir bei den Sicherheitsbestimmungen alle vorhersehbaren Betriebszustände berücksichtigen müssen, auch wenn diese nur selten oder eventuell gar nicht eintreten. Im Attraktionsbetrieb bedeutet das, dass bei einem Stillstand der Bahn (außerhalb der Station) die Notausgänge über entsprechende Fluchtwege schnellstmöglich und ohne fremde Hilfe erreicht werden müssen. In dem Zusammenhang ist es auch von großer Wichtigkeit, dass entsprechende Durchsagen mit wichtigen Hinweisen vernommen werden können. Diese Vorgabe wird bei Gehörlosigkeit nicht erfüllt.

Sowohl der TÜV als auch die Hersteller unserer Attraktionen schreiben grundsätzlich vor, dass wir Gäste mit einer Nutzungseinschränkung aus Sicherheitsgründen von der Mitfahrt ausschließen müssen. Dies ist keine selbst zu entscheidende Empfehlung des Herstellers, sondern eine Verpflichtung an den Betreiber der Attraktionen. Eine solche Einschränkung kann beispielsweise auch das Nichterreichen der Mindestgröße, eine Schwangerschaft, alkoholisierter Zustand oder ein eingegipster Arm sein.

Jede Maschine bzw. jedes Gerät ist heutzutage mit Sicherheitshinweisen für den Verbraucher/ Nutzer auszustatten. Dieser Verpflichtung kommen wir in Zusammenhang mit den Anlagenherstellern und dem TÜV zur Sicherheit aller Gäste gewissenhaft nach.“

Ein tauber Besucher berichtete auf Facebook von seiner Erfahrung. Ihm wurde im Phantasialand vorgestern an verschiedenen Stellen untersagt, an Attraktionen teilzunehmen.

Ende letztes Jahres musste die hörende Besucherin Sandra Gerwing aus Lohmar die gleiche Erfahrung machen. Von Geburt an fehle ihr der rechte Unterarm. Weil sich sie nicht mit beiden Händen am Bügel festhalten kann, musste sie die Achterbahn-Attraktion „Taron“ verlassen.

Der Parkdirektor Ralf-Richard Kenter erklärte damals dem General-Anzeiger, dass es nicht allgemein neue Tüv-Vorschriften gebe. „Es gibt zu jeder Attraktion individuelle Nutzungsbestimmungen“. Kenter sagte auch weiter, dass „das Personal erkennbare Nutzungseinschränkungen sorgfältig“ kontrolliere. Hier kann die Nutzungsbestimmung von „Taron“ nachgelesen werden:

„Personen mit kürzlich überstandenen Krankheiten, Gesundheitsschäden, Herz-, Kreislaufund Blutdruckbeschwerden, Wirbelsäulen-, Bandscheiben und Rückenschäden oder anderen physischen und psychischen Leiden und gebrechlichen Personen ist die Mitfahrt untersagt!“

Gehört die Taubheit zu Gesundheitsschäden? Oder sind die tauben Menschen die gebrechlichen Personen?

Tags: Achterbahn-Verbot, Diskriminierung, Phantasialand

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